Juden in Hamm
Dieser Artikel befasst sich mit der Geschichte der Juden in Hamm.
Mittelalter und Frühe Neuzeit
Schon wenige Jahrzehnte nach der Gründung der Stadt haben in Hamm auch Juden gelebt. Während der Judenverfolgung in den Jahre 1287/88 wurden zwei Jünglinge aus Hamm getötet. [1] Ein Jahrzehnt später findet sich für das Jahr 1298 ein Formular für eine jüdische Eheschließung in Hamm. [2] Am 15. Juni 1327 stellte Bischof Gottfried von Osnabrück einen Schutzbrief für zwei Hammer Juden aus, nämlich für Goldschalcus de Hammone, der dafür einen Jahreszins von sechs Solidi zu entrichten hatte, und für Secelinus de Hammone, der einen Zins von 1 Mark zu entrichten hatte.[3] Graf Engelbert III. von der Mark verlieh im Jahre 1348 in einem Schutzbriefe den Juden in Unna das gleiche Recht, wie es die Juden in Hamm, Unna und Kamen hatten. Im Jahre 1350 wurde Hamm von der großen Pest heimgesucht. Im Zusammenhang mit der Pest im Jahre 1350 kam es auch in Hamm zu einer Judenverfolgung. Die Juden wurden aus Hamm verjagt, getötet und verbrannt. [4] Ihre Güter wurden vom Landesherren eingezogen.
Für das Jahr 1370 ist die Jüdin Johanna von Hamm in Bielefeld belegt. [5] Und in den Jahren von 1381 bis 1388 sind Verhandlungen zwischen dem Herrn aus Haus Heessen, Dietrich von Volmarstein, und geldverleihenden Juden aus Hamm und Dortmund bekannt. [6]
Aus der Verleihung des Goldenen Opferpfennigs auch der Juden in der Stadt, den König Ruprecht von der Pfalz 1408 seiner Schwester Anna von Berg verlieh, geht hervor, dass zu dieser Zeit auch in Hamm wieder Juden ansässig waren.[7] Am 14. März 1419 schlossen Graf Gerhard von Kleve und von der Mark, die in Hamm ansässige Ritterschaft und die Stadt Hamm ein Bündnis gegen Herzog Adolf von Kleve. In diesem Zusammenhang sicherte Graf Gerhard am 13. November 1419 zu, keinem Juden in der Stadt Hamm Aufenthalt zu gewähren.[8] Dadurch kam es zur zweiten Judenverfolgung in Hamm. Das 1430 durch Graf Gerhard von der Mark mit Genehmigung von Bürgermeister, Rat und der ganzen Gemeinde dem Juden Levy gestattete Wohnrecht auf sechs Jahre stellt eine Ausnahme dar. [9] Vielmehr wurde 1447 und 1462 das Recht, keine Juden dulden zu müssen, von den jeweiligen Landesherren bestätigt. [10] Erst 1560 durften sich wieder Juden in Hamm ansiedeln. Eickhoff führt weiter aus:
In einem Briefe der Bürgermeister und des Rats von 1604 tun diese kund, daß sie mit Zustimmung der ganzen Gemeinde den Juden Moses und Levy mit ihren Angehörigen auf zwölf Jahre Geleit geben. Nur diese[!] beiden Männer ist es erlaubt, Geld zu leihen und Zinsen zu nehmen. Das Leihgeschäft wird durch besondere Vorschriften genau geregelt. Die Stadt will ihnen bei der Beitreibung der Schuld behilflich sein. Die Juden unterstehen der Gerichtsbarkeit des Rats und des ordentlichen Gerichtes. Für die Zulassung und Vergleitung auf zwölf Jahre zahlen Moses und Levi für sich und ihre Angehörigen 1150 Reichstaler. Nach Ablauf dieser Zeit können sie noch ein Jahr in Hamm bleiben, um ihr ausgeliehenes Geld einzuziehen und ihre Angelegenheiten zu regeln, ohne aber in der Zeit noch Wucher zu treiben.
Moises von Hamm lebte zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre zusammen mit seiner Ehefrau Freuchen in Hamm, beide waren - teilweise unabhängig voneinander - als Kaufleute tätig. [11]
Die Bürgerschaft stand den Juden ausgesprochen kritisch gegenüber. Beispielsweise stellte sie 1621 an den Rat den Antrag: Es ist der Gemeinheit (Bürgerschaft) gänzliche Meinung, dass nach langer geschehener Vergünstigung die Juden ganz und gar zur Stadt hinausgebracht werden mögen, da dieselben von der Bürgerschaft nicht länger geduldet werden können.[12] Auch nach dem Übergang der Grafschaft Mark an Brandenburg-Preußen war der Stadt von dem kurfürstlichen Statthalter Moritz von Nassau „vermöge dero Hand und Siegel“ im Jahre 1661 versprochen worden, dass keine Juden nach Verlauf der bewilligten Jahre ohne ausdrückliche Genehmigung weiter geduldet werden sollten. Die Petition hatte, wie K. Maser sagt, keinen Erfolg. Seit dieser Zeit mehrte sich die Zahl der jüdischen Familien. Als aber die Bürgerschaft 1665 in Erfahrung brachte, „dass die hiesigen Juden von seiner Kurfürstlichen Durchlaucht einen Befehl auf einige neue Begleitungsjahre erschlichen hätten“, wurde der Rat beauftragt, beim Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. zu erwirken, „dass diese mögen verwiesen werden, weil sie der Stadt hochschädlich sind“.
Wie sich hieraus schon ergibt, fanden die Juden meist bei den Landesherren Schutz. Mit dem Übergang der Regalien an die Landesherren war diesen auch der Judenschutz (auch Judengeleit genannt) zugefallen, wofür sie Schutzgeld von den Juden bezogen. Dazu kommt, dass die Juden unentbehrliche Geldgeber der Landesherren wurden, zumal die letzten Herzöge von Kleve schlecht Wirtschafter waren. So hatte gegen Ende des 16. Jahrhunderts die Stadt Hamm für den Landesherrn eine Bürgschaft von 20.000 Talern übernommen. Als nun ein Jude die zweite Hälfte dieser Summe zusammenbringen sollte und mit der Bürgschaft der Stadt Hamm durch das Land zog, schrieb der Rat empört an den Landesherren, „dass wir zu unseres gnädigen Fürsten und Herrn und unserer Verkleinerung und Verunglimpfung einem Juden und Landfahrer unsere offenen Patente und Schein zur Aufbringung des Geldes allenthalben auszutragen vertrauen und mitteilen sollen, wie wir bei Aufbringung der vorigen 10.000 Reichstaler uns nicht wenig beklagt haben, dass wir mit solchen verdächtigen Leuten bemüht und beladen worden, da doch Ihre Fürstlichen Ganden andere Diener und Untertanen genug haben, die in solchen wichtigen Sachen besser und rühmlicher zu gebrauchen sind. Denn dem vorigen Juden mussten außer der Zehrung, die sich auf 200 Reichtstaler belief, noch 400 Reichstaler gegeben werden, welches Geld besser gespart worden wäre, da die Sache mit geringeren Kosten durch andere hätte verrichtet werden können“.
Auch die Stadt ließ allmählich trotz der Abneigung der Bürgerschaft die Juden zu, da sie sich als Geldverleiher der Stadt in Zeiten der Not unentbehrlich gemacht hatten. Als gegen Ende des 17. Jahrhunderts Hamm während der Kriege Ludwigs XIV. von Frankreich mehrere Jahre von den Franzosen besetzt gehalten wurde und unter Erpressungen zu leiden hatte, lieh ihr der Jude Simon Nathan in den dringendsten Nöten 1672, 1673, 1674 und 1679 Geld, ebenso die Judenschaft 1680 40 Stück Louis-neufs und 1684 der Jude Jordan Simon zwei Kapitalien von 32 und 30 Reichstalern. Dazu kam, dass die Stadt auch das Schutzgeld einzog, sodass sie den Aufenthalt der Juden in der Stadt als Steuerquelle benutzte. So bezahlte um 1680 eine jüdische Witwe für sich, ihren Sohn und Schwiegersohn jährlich 34 Taler Geleitsgelder in die Stadtkasse. Auch als Geldwechsler und vor allem als Bankiers machten sie sich unentbehrlich, sod ass in der neueren Zeit die Versuche aufhörten, die Juden auszuweisen.
Noch dem Übergang von Kleve-Mark an Brandenburg-Preußen trat eine Änderung zunächst dadurch ein, dass an die Stelle der Einzeltribute ein Gesamttribut für Kleve-Mark festgelegt wurde, das die Juden auf die einzelnen jüdischen Familien selbst verteilen sollten. Zu diesem Zwecke wurde für die ganze Grafschaft Mark ein Vorsteher der Judenschaft gewählt. Nach einer Verordnung von 1696 hatte er darauf zu achten, dass die vorgeschriebene Zahl der zugelassenen Judenfamilien nicht überschritten, die Tribute pünktlich bezahlt und die Kommerzien gefördert würden. Von 1763 bis 1784 bzw. 1792 war Judenvorsteher für die Grafschaft Mark Anschel Hertz in Hamm, von dem der Steurrat Nattermöller lobend erwähnte, das er die Abgaben stets pünktlich abgeliefert hätte. Er rühmt auch sein „uneigennütziges und recht patriotisches Verhalten“, weil er Gelder zum Einkauf von Lebensmitteln in Holland für die Garnison zur Zeit der Teuerung aus freien Stücken unzinsbar hergegeben hatte. Die Zahl der Juden blieb auch jetzt noch beschränkt, daher wurde auch nur die Heirat eines Sohnes gestattet, und zwar in der Regel des ältesten, der das Privileg beim König einholen musste. Seit 1730 wurde statt des Geleites auf bestimmte Jahre den vergleiteten Juden der dauernde Aufenthalt zugestanden.
Unter Friedrich Wilhelm I. wurde den Juden auch über die festgesetzte Zahl der zugelassenen Familien die Niederlassung im Lande gestattet, wenn sie ein bedeutendes Vermögen mitbrachten, um auf diese Weise Handel und Verkehr und damit die Einnahmen des Staates zu heben. Infolgedessen stieg die Zahl der jüdischen Familien in Kleve-Mark von 40 auf 150. Auch in Hamm nahm die Zahl der Juden zu, so dass sie schon 1722 eine eigene Judenschule und 1768 eine Synagoge hatten. Über das Alter des jüdischen Friedhofes, der sich am Nordenwall zwischen der Stadtburg bzw. dem Renteihof und dem Franziskanerkloster befand, liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Das 17. und 18. Jahrhundert
Obwohl sich die Juden im 17. Jahrhundert als Geldgeber unentbehrlich gemacht hatten, waren sie in der Stadt nur geduldet; als Nichtchristen waren sie vom Bürgerrecht ausgeschlossen und einigen Beschränkungen unterworfen. Sie wurden nicht zur bürgerlichen Nahrung zugelassen, d. h. in keine Zunft aufgenommen, und konnten sich infolgedessen weder als Handwerker noch als Krämer betätigen. Auch der „Genuss der städtischen Weiden“, der mit dem Bürgerrecht verbunden war, war ihnen untersagt. Wenn sie trotzdem ihr Vieh in die Stadtmark treiben wollten, mussten sie dafür eine Entschädigung zahlen. Im Jahre 1709 kostete eine Kuh 30 Stüber, ein Rind 15 Stüber. Dementsprechend wurde hinsichtlich der Weidenutzung im Jahre 1622 der Grundsatz aufgestellt: „Ein Jude in Hamm ist nicht berechtigt, ein Pferd oder Schaf ohne Bezahlung in die Waldemei zu treiben“.
Die Lage der Juden in der Stadt ergibt sich aus einem Vertrag, den Bürgermeister und Rat und die ganze Gemeinde am 25. Mai 1604 mit den beiden Juden Leon und Moses schlossen. Darin verspricht die Stadt den beiden Juden sowie ihren Frauen und Kindern, von denen allerdings nur eine verehelichen durfte, samt dem Brotgesinde, auch ihrer Habe und ihrem Vermögen „Geleit, Schutz und Schirm“ auf zwölf Jahre, sichert ihnen Schutz und Verteidigung gegen Gewalt zu, befreit sie von „Bauwerken, Wachen und Stadtsdiensten, jedoch sollen die Männer in Brand und andere Nöten dem Glockenschlage folgen und Mannsdienste leisten“. Für diese Jahre wird keinem anderen Juden „Beiwohnung und jüdischen Wucher zu treiben, gestattet“.
Es wird ihnen erlaubt, „nach jüdischer Art und Weise jedem auf Pfande, Handschriften, guten Glauben oder sonstwie Geld zu leihen, doch also, dass sie die ersten acht Tage von unsern Bügern und Einwohnern keinen Vorteil oder Wucher fordern, darauf aber bis zur Ablösung von jedem Taler jede Woche einen Pfennig, von einem halben Taler einen Heller, von Auswärtigen das Doppelte“. Hinsichtlich der Pfandnahme wird verordnet, dass sie keinen Eheleuten ohne beider Vorwissen über zehn Taler auf Wucher leihen sollen. Wenn jemand bei ihnen Pfande niedergelegt hat und innerhalb eines Jahres nicht einlöst, sollen sie berechtigt sein, die Pfande als eigenes Gut zu verkaufen, nachdem der Schuldige durch den Stadtdiener aufgefordert ist, das Pfand wieder einzulösen. Wenn sie Geld verliehen haben und Kapital und vertragte Zinsen nicht wiederbekommen können, will der Rat ihnen zur Bezahlung verhelfen.
Falls gestohlene Güter an sie verkauft oder verpfändet werden und der Eigentümer das Gestohlene bei ihnen findet, sollen sie es ohne Schadensersatz herausgeben. Meldet sich der Eigentümer nicht, dann „mögen sie das Gestohlene wie eigenes Gut umschlagen, ausgenommen kirchliche Kleinodien, Zieraten oder Geschirre“, die sie gar nicht kauf- oder pfandweise an sich bringen sollen. Von Bürgern sollen sie kein Geld zum Wucher aufnehmen und so zugleich Bürger- und Judenwucher treiben, sonst ist die Summe samt Zinsen verfallen. Wenn ihnen Wollentücher oder Kramwaren versetzt werden, sollen sie das Tuch nicht ellenweise verkaufen, sondern es für einen angemessenen Preis den Wandschneidern (Tuchhändlern) anbieten, ebenso soll es mit den Kramwaren geschehen, weil ihnen ja, wie erwähnt, bürgerliche Nahrung verboten war.
Sie dürfen für sich und ihre Familie das erforderliche Korn zu Bier und Brot kaufen, aber nicht „zu Gewinn und Vorteil“, d. h. zum Handel, auch mag jeder sieben Rinder, zehn Schafe und zehn Kälber jährlich für eigenen Bedarf schlachten. Was angewachsen und Juden zu essen verboten ist, sollen sie verkaufen, jedoch jedoch den Fleischhauern eine Tonne Bier jährliche dafür entrichten. Auch ist es jedem der beiden Juden erlaubt, zwei Kuhweiden und zwei Gartenstücke in Pachtung an sich zu bringen und sonst andere Notdurft zu ihrem Lebensunterhalte zu kaufen, ausgenommen jedoch, was in Amt und Gilden geht und gehört. Bei Klagen gegen Bürger sollen sie die Sache vor dem gemeinen Bürgergericht in Hamm vorbringen, wie auch umgekehrt die Bürger gegen sie.
Sie zahlen für die zwölf Jahre „eins vor alle zu rechten Geleitsgelde insgesamt 1.150 alte, harte, vollgiltige, silberne Reichstaler“. Wenn die zwölf Jahre um sind, läuft dieser Vertrag ab; doch soll es den Juden freistehen, dann noch ein Jahr zu bleiben und Handel, aber keinen Wucher zu treiben. In diesem zwölf Jahren sollen „sie sich untereinander und gegen jedermann, wie frommen Juden gebührt, lieb und freundlich und also vergleitlich halten, Hader, Zank, Unlust, Lästern, Schänden und Schmähen durchaus entäußern“.
Diese Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Juden wurde bis in die neueste Zeit durchgehalten und daher noch im Schneiderprivileg im Jahre 1789 bestimmt: „Es sollen keine Juden sich unterstehen, fertige Kürschner- und Schneiderwaren auf den Jahrmärkten oder in den Läden feil zu halten, es wäre denn, dass sie diese Waren bei den Kürschnern und Schneidern der Stadt Hamm gekauft hätten. Sonst soll die Ware konfisziert und das daraus gelöst Geld der Zunftkasse berechnet werden. Doch ist es den Juden und andern verboten, alte Pelze und getragene Kleider zu erhandeln und wieder zu verkaufen“. Da bei den Juden von Zeit zu Zeit Revisionen gehalten wurden, ob sich nicht Diebesgut bei ihnen fände, mussten sie vorsichtig sein, wenn sie wertvolle Gegenstände aus Edelmetall erhandelt, damit sie darüber gelegentlich Rechenschaft ablegen konnten. Daher ließ sich eine Jüdin in Hamm von dem kurkönlischen Richter in der benachbarten Stadt Werl am 27. Juli 1618 bescheinigen, dass sie „etliche ansehnliche, große und kleine silberne und vergoldete Pokale, Butterschüsseln, Tischbecher, auch sonst allerhand Geschirr in einem aufrichten und redlichen Kauf von dem rechten Herrn an sich gebracht hätte, also dass sie und die Ihrigen bei Macht wären, diese Stücke samt oder besonders hinwieder ohne einiges Bedenken zu verkaufen oder sonst damit zu tun und zu lassen, wie ein rechter Herr mit dem Seinigen anzustellen befugt ist“.
Wie alle Gewerbetreibenden waren auch die Juden verpflichtet, in der Stadt zu wohnen; sie sollten daher, wo es nötig war, „mit militärischer Exekution vom platten Lande in die Stadt gebracht werden“. Hier waren sie allerdings vom Bürgerrechte ausgeschlossen, unterlagen aber gleichwohl wie auch die übrigen nicht vollberechtigten Einwohner den bürgerlichen Diensten und Lasten. Davon suchten sie sich frei zu machen, indem sie für die Ablöse eine vereinbarte Summe an die Stadt zahlten. So wurde im Jahre 1684 Jordan Simons, ein „begleiteter Jude“, für die jährliche Gebühr von 13 1/2 Reichstaler von Einquartierung und Wachten befreit, desgleichen Elias Markus bis zum Jahre 1687 für dreißig Reichtstaler („feindlichen Überfall ausgeschlossen“). Im Jahre 1720 erhielt die Stadt 52 Reichstaler an Befreiungsgeldern von den Juden. Auch den städtischen Steuern waren die Juden unterworfen. So fiel der Stadt von allem jüdischen Gut, das nach auswärts ging, etwa bei Verheiratungen oder Sterbefälle, der zehnte Pfennig, d. h. ein Zehntel zu. Wie die Zahl der „zünftigen Meister“ beschränkt war und infolgedessen in der Regel nur ein Meistersohn bzw. ein Tochter sich verheiraten konnte, so waren auch von den jüdischen Familien, wie aus dem Vertrage von 1604 hervorgeht, nur einer, der sogenannte Familiant, zur Heirat in der Stadt zugelassen, sodass die Zahl der Juden sich nicht vermehrte. Dass dadurch Zwist und Zwietracht in die Familien getragen wurde, wenn es darum ging, wer der Familiant werden sollte, dürfte sich von selbst verstehen. Dass die Juden in Hamm sich durch ihre Kleidung von der übrigen Bevölkerung unterschieden, wird zwar nicht besonders erwähnt, ergibt sich aber aus den allgemein gültigen Anordnungen, die erst unter Friedrich dem Großen aufgehoben wurden.
Tatsächlich kamen erst mit den nahenden Ende des 30-jährigen Kriegs wieder Juden nach Hamm. Die Stadt stellte 1643 einen Geleitbrief für die Brüder Salomon und Simon Nathan aus. Sie erhielten eine Aufenthaltsrecht in der Stadt auf 10 Jahre und mussten dafür 30 Reichstaler pro Jahr zahlen. Im Jahr 1644 folgte den Brüdern ihr Vater Nathan Simon aus Werne nach. Diesmal stellte der Kurfürst von Brandenburg den Geleitbrief für 10 Jahre aus. Ab 1650 war des den Städten Soest und Hamm ausdrücklich verboten, eigenständig Geleitbriefe für die jüdische Bevölkerung auszustellen. Nach Ablauf der 10 Jahre Geleit durch den Kurfürsten wurde den drei Hammer Juden Nathan Simon, Salomon Nathan und Simon Nathan erneut ein entsprechender Schutzbrief über weiter 10 Jahre gewährt. Sie mussten nun jeweils 8 Goldgulden Jahrestribut leisten. [13]
Ab 1656 wurde das Geleit für die jüdischen Familien in Hamm durch ein klevisch-märkisches Sammelgeleit gewährleistet, das auf 15 Jahre gewährt wurde. Im Jahr 1661 wurden für das Sammelgeleit vier Hammer Familien genannt. Die Familienoberhäupter waren Salomon Nathan, Simon Nathan, Simon Salomon und Simon. Die Hammer Juden waren nicht unvermögend, zahlten sie doch nach den Soester Juden die größten Tribute mit jeweils 8 Reichstalern jährlich. [14]
Für das Jahr 1661 ist erstmals ein Jude für Rhynern nachweisbar. Joseph Levyn zahlte allerdings nur 1 1/2 Reichtaler für das Geleit, war also deutlich ärmer als die Juden in der Stadt Hamm. [15]
Im 18. Jahrhundert trug die Aufwertung der Stadt Hamm dazu bei, dass die jüdische Gemeinde durch die kaufmännische Tätigkeit ihrer Mitglieder eine Blütezeit erlebte. Die notwendigen Mittel für ein dauerhaftes Niederlassungsrecht des zweiten Kindes - das erste übernahm das Recht vom Vater - konnte sich einzig der in Hamm ansässige Kaufmann Levi Elias in den Jahren zwischen 1764 und 1768 aufbringen. [16] Mehrere Familien konnten in Hamm Häuser von bedeutendem Wert erwerben. Das Judenregister von 1748 weist für Hamm Häuser mit einem Wert von über 1000 Reichstalern für die Familienvorstände Marcus Horn, Philipp Marcus Horn und Marcus Hertz aus. Und die Kaufleute Philipp Jordan und Elias Marcus besaßen Häuser, die mit mehr als 800 Reichstaler Wert veranschlagt wurden. [17]
Im Jahr 1754 lässt sich Anschel Hertz in Hamm nieder. Er schafft es in den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts, durch Getreideimporte aus den Niederlanden die notleidende Bevölkerung der Stadt zu versorgen. [18] Hertz wird zudem zum Förderer von Wissenschaft und Kultur, insbesondere durch die Unterstützung für seinen Neffen Alexander Haindorf.
Joseph Gerson erhält 1775 das recht zur Niederlassung in Hamm. Die Familie Gerson wird in Hamm erfolgreich unternehmerisch tätig. [19] Das spätere Bankhaus Gerson wird der Vorläufer der Deutschen Bank in Hamm.
Von 1806 bis 1933
Der Weg zur politischen Gleichberechtigung im 19. Jahrhundert
Als nach dem Zusammenbruch Preußens im Jahre 1806 die Grafschaft Mark dem Großherzogtum Berg einverleibt wurde, erschien im Hammischen Intelligenzblatt eine Bekanntmachung der Regierung vom 26. September 1808, dass nunmehr die Juden die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Staatsbürger erhalten sollten:
In Betracht die jüdischen Untertanen im Großherzogtum Berg und den damit vereinigten Provinzen sowohl der Militärpflicht als den öffentlichen Abgaben gleich andern Untertanen unterworfen sind, ... sind ... alle bisher von den Juden in der Grafschaft Mark entrichtete besonders persönliche Abgaben unter dem Namen von Juden-Zoll, Juden-Leibzoll, Tribut, Schutzgelder, Abgaben für Heiraten und andern dergleichen gänzlich aufgehoben ...[20]
Nach dem Rückkehr zu Preußen wurde zwar die volle bürgerliche Gleichberechtigung aufgehoben, aber noch weitergehende Versuche scheiterten. Schon bevor mit dem Gesetz vom 23. Juli 1847 die Juden offiziell als Magistratsmitglieder und Gemeindeverordnete in Preußen wählbar waren, allerdings von hohen kommunalpolitischen Ämtern (z.B. Bürgermeister, Amtmann, Gemeindevorsteher) zunächst ausgeschlossen blieben, sind einzelne jüdische Stadtverordnete wie Elias Marks oder Seligmann Bacharach in Hamm nachweisbar und engagierten sich in verschiedenen Vereinen und sozialen Hilfseinrichtungen. Erst durch die preußische Verfassung vom 31. Januar 1850 erhielten sie hingegen die volle bürgerliche und politische Gleichberechtigung. Mit Moritz Bacharach, der bereits seit 1871 Stadtverordneter war, wurde 1893 der erste Ratsherr jüdischen Glaubens ernannt. Im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts setzte sich der Integrationsprozess trotz anwachsender antisemitischer Strömungen zunächst fort. Mehrere Stadtverordnetete jüdischen Glaubens sind bekannt, beispielsweise Max Gerson (1902 bis 1910) oder Adolf Herz (1905-1919). Im Ersten Weltkrieg fielen aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht auch zahlreiche jüdische Mitbürger. Angesichts der Auslöschung der jüdischen Gemeinde dreizehn Jahre später klingen hingegen die Worte in der Festschrift zum 700jährigen Bestehen Hamms heute wie bitterer Hohn:
Die israelitische Gemeinde hat, wie die Darstellung ergeben hat, seit Anfang des 14. Jahrhunderts in Hamm bestanden und Leid und Freud mit den Bewohnern der Stadt geteilt. Möge das gute Verhältnis, welches bisher zwischen den verschiedenen Konfessionen bestanden hat, auch in Zukunft bestehen bleiben![21]
Die wirtschaftliche Situation im 19. Jahrhundert
Für 1818 sind 12 jüdische Familien in Hamm belegt, von denen 9 Familien Handel betrieben. Dabei handelte es sich um Warenhandel, Wechselgeschäfte, Viehhandel und Leinenfabrikation. Zudem gab es einen jüdischen Medizinalrat und einen Gerichtstaxator, daneben eine Privatier, der aus Altersgründen sein Geschäft eingestellt hatte, und einen verarmten Stubenbewohner. [22]
Das Leben der jüdischen Gemeinde
Der Synagogenbezirk, der ursprünglich nur die Stadt Hamm erfasste, wurde durch Gesetz vom 10. Februar 1855 durch das Amt Rhynern vergrößert. Die erste Sitzung der Gemeindevertretung fand am 15. Dezember 1855 statt, und am 28. Februar 1858 wurde der Neubau der Synagoge erwogen. Am 12. September 1868 konnte die neue Synagoge eingeweiht werden. Mit dem Anwachsen der jüdischen Gemeinde - 1846 lebten 66 Juden in Hamm, 1871 bereits 174 (etwa 1 Prozent der Gesamtbevölkerung), 1926 etwa 420 - vergrößerte sich auch die Zahl der Wohltätigkeitsvereine. Die Inflationszeit mit ihren ungünstigen Folgen vereitelte den Plan des Neubaus eines Gotteshauses und verschob ihn zunächst auf unbestimmte Zeit, bis die Vernichtung der jüdischen Gemeinde 1938/1939 ihr ein trauriges, schmerzhaftes und unnötiges Ende setzte. Ebenfalls eine Folge der ungünstigen Geldverhältnsse war die Schließung der jüdischen Schule, die 1846 gegründet worden war, zum 1. April 1923. Der Lehrer wurde von der Stadt Hamm übernommen und die Kinder in den anderen städtischen Schulen unterbracht.
Zur Abwehr antisemitischer Bestrebungen gründeten die jüdischen Bürger am 12. Februar 1908 eine Ortsgruppe "Hamm und Umgegend" des Central-Vereins. Zum Vorsitzenden der Ortsgruppe wurde der Rechtsanwalt Dr. Michaelis gewählt. Stellvertretender Vorsitzender war Julius Blumenthal, Schriftführer der Tierarzt Lindemeyer und Schatzmeister der Lehrer der jüdischen Schule Weiler. [23]
Die Hammer Juden unter der NS-Herrschaft
Die Vernichtung der Juden und damit der jüdischen Gemeinden im nationalsozialistischen Deutschen Reich gründete sich in Hamm, auf die rassistische NS-Ideologie, die auch die geistige Grundlage für die Nürnberger Gesetze von 1935 war. Sie hatte allerdings auch handfeste ökonomische Gründe. Jüdische Geschäfte wurden „arisiert“, jüdische Vermögen eingezogen und an den Nationalsozialistische Volkswohlfahrt überstellt.
Bereits am 1. Mai 1933 kam es in der Wilhelmstraße zu einem rassistischen Aufmarsch. Im Städtischen Gustav-Lübcke-Museum existiert eine Fotografie davon. Im Hintergrund ist ein Transparent zu sehen, auf dem zu lesen steht: „Juden sind unser Unglück“.
Am 29. März 1933 – in Hamm lebten zu dieser Zeit 402 jüdische Bürger – wandte sich der „Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes“ massiv gegen jüdische Kaufleute. Erich Deter, NSDAP-Kreisleiter, erklärte vor dem Stadtparlament, seine Partei werde mit den Juden „abrechnen“. Der jüdische Inhaber der Firma Alsberg war zunächst gezwungen, regelmäßig die Hakenkreuzfahne aufzuziehen; am 1. April 1933 musste das Geschäft Alsberg schließen. Zur Situation der jüdischen Gemeinde nach 1933 führt Mechtild Brand S. 211 aus:
Schon 1933 haben scharfe Boykottmaßnahmen dazu geführt, daß die Existenzgrundlageen nach und nach verlorengehen. Die jüdischen Juristen Herzberg, Gerson (getauft), Griesbach, Mendel, Michaelis und Samuelsdorff haben Berufsverbot, sind teilweise schon ausgewandert. Die jüdischen Ärzte dürfen nur noch jüdische Patienten behandeln. Dr. Löwenstein verläßt Hamm 1936. Dr. Mündheim stirbt am 6.9.1940 in Hamm. Dr. Kleinstraß bleibt und wird am 27.4.1942 nach Zamosc/Lubin deportiert, von wo er noch zweimal ausführlich in herausgeschmuggelten Briefen berichtet. Lehrer oder in wissenschaftlichen Berufen arbeitende jüdische Akademiker verlieren ihre Stellung oder konnen nach Abschluß ihres Studiums ihren Beruf nicht ausüben (Reinhold, Lebenstein). Die jüdischen Geschäfte werden boykottiert (Adler, Alsberg, Berla, Halle, Heymann, Hilsenrath, Jordan, Lindemeyer, Löwenstein, Meyberg, Schragenheim u.a.m.). Bis 1938 sind viele Firmen bereits liquidiert oder arisiert.
Weiter berichtet Brand S. 211f.:
Da gerät im Herbst 1938 eine kleine Randgruppe der jüdischen Gemeinde unter Druck, die in der Weimarer Zeit eingewanderten Ostjuden. Sie sind weitgehend sogenannte "kleine Leute", die ihr Auskommen als Arbeiter oder im Kleinhandel finden. Nach dem 1. Weltkrieg hatten sie bei den Volksabstimmungen im Osten für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich votiert und sind später zugewandert. Zu dieser Grupppe gehörten u.a. Aron, Dahl, Freund, Goldstrom, Lubasch, Radt, Reicher, Schweier und Waynstain. Die Familie Tömör war ungarischer Abstammung. Einige wenige wie Salum Freund sind naturalisiert und damit einheimischen Juden gleichgestellt. Andere halten sich lange genug im Deutschen Reich auf, um nicht mehr direkt von Ausweisung bedroht zu sein. Trotzdem wurden sie unter Druck gesetzt. Wer nicht lange genug ansässig ist, wurde in der "Polenaktion" im Oktober 1938 verhaftet und ausgewiesen, wovon mit Sicherheit Fischel Waynstajn und Manes Aron betroffen sind. Ihre Verhaftung ist für den 27. bzw. 28.10.1938 dokumentiert, und über ihren weiteren Verblieb ist nichts bekann
1939 kam es zu ersten Verhaftungen und Deportationen jüdischer Gemeindemitglieder.
Im Jahre 1940 retteten sich etwa 200 bis 300 Hammer Juden durch Flucht ins Ausland.
Seit dem Jahr 1941 wird eine Baracke am Richard-Matthei-Platz als Zwangslager für die jüdische Bevölkerung von Hamm genutzt. Von dort wurden die Deportationen der jüdischen Mitmenschen in die Gettos und KZs systematisch vorbereitet und durchgeführt. [24]
Am 27. April 1942 wurden Hammer Juden nach Zamosz deportiert. Ebenfalls 1942 wurden 22 ältere Menschen nach Theresienstadt verschleppt.
Am 27. Februar 1943 wurden Juden von Hamm in das KZ Auschwitz deportiert.
Im Mai 1943 wurden Männer aus sogenannten Mischehen zur Zwangsarbeit verurteilt.
Am 29. September 1944 erfolgte die Deportation von Frauen und Kindern aus „Mischehen“ in ein Zwangslager bei Kassel.
Anfang 1945 wurden Männer aus dem Zwangsarbeitslager in das KZ Theresienstadt verschleppt.
Im Jahre 1953 waren von der jüdischen Gemeinde in Hamm kaum noch nennenswerte Reste verblieben. Da sich eine eigenständige Gemeinde aus diesem Grund nicht halten ließ, schlossen sich die verbliebenen Hammer Juden der Jüdischen Gemeinde Groß-Dortmund an.
Nachkriegszeit
Einige ehemalige jüdische Bürger aus Hamm, die die Zeit des Holocaust in Israel überlebt haben, überlegten nach dem 2. Weltkrieg eine Rückkehr in ihre angestammte Heimat. So versuchte etwa der Anwalt Dr. Hugo Mendel, der vor der nationalsozialistischen Machtübernahme eine Kanzlei in der Weststraße führte, im Jahr 1956 über einen Besuch Deutschlands hier wieder mit seiner Frau Lucie Fuß zu fassen. Dies gelang ihm nicht, er verlor zum zweiten Mal seine Heimat. [25]
Anmerkungen
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391
- ↑ Eickhoff 1927, S. 165.
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391
- ↑ Eickhoff 1927, S. 165.
- ↑ Ok so en solen bynnen dem Hamme neyne joden wonen, und den en sole wij dar neyne vryheit en bynnen geven; zitiert nach Overmann: Die Stadtrechte der Grafschaft Mark 2. Hamm, Münster 1903, Nr. 21; vgl. Eickhoff 1927, S. 165.
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 391
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book Münster 2021. S. 392-393
- ↑ Zitiert nach Eickhoff 1927, S. 165.
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book: Münster 2021. S. 393
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book: Münster 2021. S. 393-394
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book: Münster 2021. S. 394
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book: Münster 2021. S. 394
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book: Münster 2021. S. 394
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book: Münster 2021. S. 394
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book: Münster 2021. S. 394
- ↑ Zitiert nach F[riedrich] J[ohannes] Wienstein: Jüdische Bürger in Hamm, in: WAK vom 30.01.1960.
- ↑ Eickhoff 1927, S. 167.
- ↑ vgl. Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book: Münster 2021. S. 395
- ↑ Im deutschen Reich. 1908. Heft 3. S. 177-178
- ↑ vgl. Rabea Wortmann: Verbrechen mitten in der Stadt. Gedenktafel soll an jüdische Zwangsunterkunft erinnern. Westfälischer Anzeiger vom 11. November 2021
- ↑ vgl. Jörn Funke: Eine verhängnisvolle Deutschlandreise. Der Anwalt Dr. Hugo Mendel entkam den Nationalsozialisten, doch der Verlust seiner Heimat war für ihn tödlich. Westfälischer Anzeiger vom 3. April 2021
Literatur
- Diethard Aschoff: Hamm. In: Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinschaften in Westfalen und Lippe. Die Ortschaften und Territorien im heutigen Regierungsbezirk Arnsberg. Hrsg. v. Frank Göttmann. E-Book: Münster 2021. S. 391-410
- Mechtild Brand: Die Synagoge hat doch überhaupt nicht gebrannt! Der 9. und 10. November 1938 in Hamm, in: Hammer Lesebuch. Geschichten aus der Geschichte der Stadt, Essen 1991, S. 211-221.
- Hermann Eickhoff: Aus der Kirchen- und Schulgeschichte Hamms, in: 700 Jahre Stadt Hamm, hrsg. vom Magistrat der Stadt Hamm, Hamm 1927, Nachdruck Werl 1973, S. 156-173.
- Andreas Skopnik: Öffnet die Pforten der Gerechtigkeit, Hamm 1995.
- Rabea Wortmann: Verbrechen mitten in der Stadt. Gedenktafel soll an jüdische Zwangsunterkunft erinnern. Westfälischer Anzeiger vom 11. November 2021
- Informationstafeln in der Ausstellung zur Stadtgeschichte von Hamm im Städtischen Gustav-Lübcke-Museum Hamm.