Glasverbot: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Glasverbot''' (umgangssprachliche Bezeichnung) ist eine Verordnung der Stadt Hamm, die seit dem [[1. November]] 2011 das Mitführen von Getränkebehältern aus Glas in großen Teilen der Innenstadt (siehe Karte) untersagte und rund um die Uhr galt. Es wurde | Das '''Glasverbot''' (umgangssprachliche Bezeichnung) ist eine Verordnung der Stadt Hamm, die seit dem [[1. November]] 2011 das Mitführen von Getränkebehältern aus Glas in großen Teilen der Innenstadt (siehe Karte) untersagte und rund um die Uhr galt. Es wurde 2013 zunächst zeitlich und lokal stark beschränkt, dann aber ab 2017 wieder erheblich ausgeweitet. | ||
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Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759 Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017, abgerufen über hamm.de]</ref> | Verboten ist schon das bloße Mitführen der Glasbehälter, außer für Gewerbetreibende, Kunden von Schankbetrieben und Anwohner. Mit der Durchsetzung ist der [[Kommunaler Ordnungsdienst|Kommunale Ordnungsdienst]] betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).<ref name="hammde">[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=212&cHash=a7ef421b8e897ce721ffea94623b1759 Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017, abgerufen über hamm.de]</ref> | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
[[Bild:Glasverbot_Karte.jpg|thumb|right|Bereiche, in denen das Glasverbot ab 2011 bis Ende 2013 galt]] | |||
Ein Glasverbot wurde in Hamm erstmals am Rosenmontag 2010 und danach auf weiteren Großveranstaltungen praktiziert. Grund war eine erhebliche Verunreinigung des [[Marktplatz]]es mit Scherben am Rosenmontag 2009, die das Befahren unmöglich machte. Ab dem 1. November 2011 galt es als Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Glasmüll und Trinkerei an zahlreichen innerstädtischen Lokalitäten. | Ein Glasverbot wurde in Hamm erstmals am Rosenmontag 2010 und danach auf weiteren Großveranstaltungen praktiziert. Grund war eine erhebliche Verunreinigung des [[Marktplatz]]es mit Scherben am Rosenmontag 2009, die das Befahren unmöglich machte. Ab dem 1. November 2011 galt es als Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Glasmüll und Trinkerei an zahlreichen innerstädtischen Lokalitäten. | ||
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<blockquote>„Bei der zusammenfassenden Kostenentscheidung berücksichtigt die Kammer im Hinblick auf den erledigten Teil, dass der Kläger voraussichtlich obsiegt hätte.“<ref name="wade-14-04-3"/></blockquote> | <blockquote>„Bei der zusammenfassenden Kostenentscheidung berücksichtigt die Kammer im Hinblick auf den erledigten Teil, dass der Kläger voraussichtlich obsiegt hätte.“<ref name="wade-14-04-3"/></blockquote> | ||
Seit dem Dezember [[2013]], als der Rat eine neu gefasste Verordnung verabschiedete<ref name="wade-14-04-3">[https://www.wa.de/hamm/glasverbot-streit-piraten-sehen-sich-sieger-3450610.html Wa.de vom 3. April 2014]</ref> | Seit dem [[12. Dezember]] [[2013]], als der Rat eine neu gefasste Verordnung verabschiedete,<ref name="wade-14-04-3">[https://www.wa.de/hamm/glasverbot-streit-piraten-sehen-sich-sieger-3450610.html Wa.de vom 3. April 2014]</ref> galt das Glasverbot nur noch auf dem [[Platz der Deutschen Einheit]], vor dem damaligen [[Cineplex]] und auf der [[Meile]] an Freitagen, Feier- und Samstagen sowie in den Ferien von 19 bis 24 Uhr.<ref>[https://www.wa.de/hamm/glasverbot-piraten-werten-klage-erfolg-3403528.html Wa.de vom 7. März 2014]</ref> Daneben war es am Rosenmontag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Dienstag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr in einigen Bereichen gültig, sowie beim [[Hammer Summer]] in der Zeit von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Tag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr für einige Bereiche. Auf dem [[Stunikenmarkt]] galt es „für freitags bis dienstags jeweils in der Zeit von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr“ für Teile der Innenstadt und auf dem Hallohparkfest in Bockum-Hövel auf angrenzenden Straßen.<ref>[https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail?tx_cqlocationlaw_ordinance%5Baction%5D=ordinancedetail&tx_cqlocationlaw_ordinance%5BbackPageUid%5D=15258&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bcontroller%5D=Ordinance&tx_cqlocationlaw_ordinance%5Bordinance%5D=164&cHash=904d511e6a1f5e8a9bdb83f854f0d92d Ordnungsbehördliche Verordnung - Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 12. Dezember 2013, abgerufen über hamm.de]</ref> | ||
Am [[14. Februar]] [[2017]] folgte eine erneute Ausweitung des Glasverbotes. Es gilt nach einem Beschluss des Rates mit den Stimmen der Koalition von [[CDU]] und [[SPD]] – nach einer kontroversen einstündigen Debatte – nun auch auf dem [[Willy-Brandt-Platz]] einschließlich der [[Insel]], auf dem Kleinen Exerzierplatz vor [[Pohl’s Mühle]], am [[Kanal]] zwischen [[Münsterstraße]] und [[An der Schleuse]] und auf dem [[Schillerplatz]]. Hintergrund der Ausweitung auf diese Plätze war unter anderem auch der Versuch, die [[Szenetreff|Trinkerszene]] aus den genannten Bereichen zu vertreiben.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/stadt-hamm-beschliesst-ausweitung-glasverbotszonen-hamm-mitte-7407096.html Wa.de vom 16. Februar 2017]</ref> Mit Ausnahme des Hallohparkfestes werden in der Neufassung von 2017 jedoch keine Veranstaltungen mehr mit einem pauschalen Glasverbot belegt. | |||
Im Jahr 2022 berichtete der [[WA]] über den Nutzen des Glasverbotes. Demnach klagen Passanten nach wie vor | Im Jahr 2022 berichtete der [[WA]] über den zweifelhaften Nutzen des Glasverbotes. Demnach klagen Passanten nach wie vor etwa im Bereich des [[Ostring]]s über die Zustände. Auf Anfrage des WA sagte ein Stadtsprecher, dass von Januar bis August 2022 ca. 24 Verstöße gegen das Glasverbot mit je 35 Euro Verwarngeld geahndet worden seien.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/dreckige-innenstadt-hamm-glasverbot-ohne-effekt-auch-ringanlagen-betroffen-91702267.html Wa.de vom 2. August 2022]</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 15. August 2023, 14:44 Uhr
Das Glasverbot (umgangssprachliche Bezeichnung) ist eine Verordnung der Stadt Hamm, die seit dem 1. November 2011 das Mitführen von Getränkebehältern aus Glas in großen Teilen der Innenstadt (siehe Karte) untersagte und rund um die Uhr galt. Es wurde 2013 zunächst zeitlich und lokal stark beschränkt, dann aber ab 2017 wieder erheblich ausgeweitet.
Geltungsbereich
Nach der Verordnung vom 14. Februar 2017 gilt das Glasverbot gegenwärtig ganztägig und an allen Wochentagen an folgenden Orten:
- Gutenbergstraße
- Verbindungsweg zwischen Königstraße und Ostenwall (Chattanoogaplatz/Cinemaxx)
- Fußweg zwischen Ostenwall und Ostring,
- Ostring zwischen Musikpavillon und Südstraße („Meile“),
- Südstraße zwischen Ostring und Marktplatz,
- Marktplatz zwischen Südstraße und Gutenbergstraße,
- Willy-Brandt-Platz und Platz der Deutschen Einheit,
- Nordringpark („Parkanlage zwischen Nordenwall, Nordring und Ostenallee“)
- Öffentlicher Bereich zwischen Münsterstraße und An der Schleuse (sog. Kanalkante),
- Schillerplatz
- Im Bereich des Synagogendenkmals am Santa-Monica-Platz.[1]
Auf den folgenden Veranstaltungen gilt das Glasverbot während der Veranstaltung auf bestimmten Straßen:
Verboten ist schon das bloße Mitführen der Glasbehälter, außer für Gewerbetreibende, Kunden von Schankbetrieben und Anwohner. Mit der Durchsetzung ist der Kommunale Ordnungsdienst betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).[1]
Geschichte
Ein Glasverbot wurde in Hamm erstmals am Rosenmontag 2010 und danach auf weiteren Großveranstaltungen praktiziert. Grund war eine erhebliche Verunreinigung des Marktplatzes mit Scherben am Rosenmontag 2009, die das Befahren unmöglich machte. Ab dem 1. November 2011 galt es als Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Glasmüll und Trinkerei an zahlreichen innerstädtischen Lokalitäten.
Ende April 2012 reichte Martin Kesztyüs (zu dieser Zeit Direktkandidat der Piratenpartei für die Landtagswahl 2012) eine Klage gegen das Glasverbot vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg ein. Obwohl er persönlich der Kläger war, wurde in der Öffentlichkeit häufig von einer „Klage der Piratenpartei“ gesprochen. Durch eine Umwandlung der ursprünglich nur als Allgemeinverfügung erlassenen Regelung in eine Verordnung Ende 2013 erübrigte sich diese Klage aus sachlichen Gründen. Das Gericht ließ in seiner Kostenentscheidung jedoch mitteilen:
„Bei der zusammenfassenden Kostenentscheidung berücksichtigt die Kammer im Hinblick auf den erledigten Teil, dass der Kläger voraussichtlich obsiegt hätte.“[2]
Seit dem 12. Dezember 2013, als der Rat eine neu gefasste Verordnung verabschiedete,[2] galt das Glasverbot nur noch auf dem Platz der Deutschen Einheit, vor dem damaligen Cineplex und auf der Meile an Freitagen, Feier- und Samstagen sowie in den Ferien von 19 bis 24 Uhr.[3] Daneben war es am Rosenmontag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Dienstag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr in einigen Bereichen gültig, sowie beim Hammer Summer in der Zeit von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Tag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr für einige Bereiche. Auf dem Stunikenmarkt galt es „für freitags bis dienstags jeweils in der Zeit von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr“ für Teile der Innenstadt und auf dem Hallohparkfest in Bockum-Hövel auf angrenzenden Straßen.[4]
Am 14. Februar 2017 folgte eine erneute Ausweitung des Glasverbotes. Es gilt nach einem Beschluss des Rates mit den Stimmen der Koalition von CDU und SPD – nach einer kontroversen einstündigen Debatte – nun auch auf dem Willy-Brandt-Platz einschließlich der Insel, auf dem Kleinen Exerzierplatz vor Pohl’s Mühle, am Kanal zwischen Münsterstraße und An der Schleuse und auf dem Schillerplatz. Hintergrund der Ausweitung auf diese Plätze war unter anderem auch der Versuch, die Trinkerszene aus den genannten Bereichen zu vertreiben.[5] Mit Ausnahme des Hallohparkfestes werden in der Neufassung von 2017 jedoch keine Veranstaltungen mehr mit einem pauschalen Glasverbot belegt.
Im Jahr 2022 berichtete der WA über den zweifelhaften Nutzen des Glasverbotes. Demnach klagen Passanten nach wie vor etwa im Bereich des Ostrings über die Zustände. Auf Anfrage des WA sagte ein Stadtsprecher, dass von Januar bis August 2022 ca. 24 Verstöße gegen das Glasverbot mit je 35 Euro Verwarngeld geahndet worden seien.[6]
Presseberichte
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017, abgerufen über hamm.de
- ↑ 2,0 2,1 Wa.de vom 3. April 2014
- ↑ Wa.de vom 7. März 2014
- ↑ Ordnungsbehördliche Verordnung - Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 12. Dezember 2013, abgerufen über hamm.de
- ↑ Wa.de vom 16. Februar 2017
- ↑ Wa.de vom 2. August 2022