Glasverbot

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Glasverbot, Hinweisschild auf dem Platz der deutschen Einheit
Bereiche, in denen das Glasverbot gilt

Das Glasverbot (umgangssprachliche Bezeichnung) ist eine Verordnung der Stadt Hamm, die seit dem 1. November 2011 das Mitführen von Getränkebehältern aus Glas in großen Teilen der Innenstadt (siehe Karte) untersagte und rund um die Uhr galt. Es wurde später zeitlich (unter anderem auch auf wenige Veranstaltungen) und lokal, also auf wenige Plätze, beschränkt, dann aber ab 2017 erheblich ausgeweitet.

Geltungsbereich

Mit Stand von Anfang 2017 gilt das Glasverbot an folgenden Orten:

Auf den folgenden Veranstaltungen gilt das Glasverbot während der Veranstaltung:

Mit der Durchsetzung ist der Kommunale Ordnungsdienst betraut. Ein Verstoß wird mit einem Verwarngeld von bis zu 500 Euro in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes geahndet. Rechtliche Grundlage ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung – Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 14. Februar 2017“ (verkündet im Westfälischen Anzeiger, Ausgabe Nr. 54, am 04.03.2017).[1]

Geschichte

Ein Glasverbot wurde in Hamm erstmals am Rosenmontag 2010 und danach auf weiteren Großveranstaltungen praktiziert. Grund war eine erhebliche Verunreinigung des Marktplatzes mit Scherben am Rosenmontag 2009, die das Befahren unmöglich machte. Ab dem 1. November 2011 galt es als Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Glasmüll und Trinkerei an zahlreichen innerstädtischen Lokalitäten.

Ende April 2012 reichte Martin Kesztyüs (zu dieser Zeit Direktkandidat der Piratenpartei für die Landtagswahl 2012) eine Klage gegen das Glasverbot vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg ein. Obwohl er persönlich der Kläger war, wurde in der Öffentlichkeit häufig von einer „Klage der Piratenpartei“ gesprochen. Durch eine Umwandlung der ursprünglich nur als Allgemeinverfügung erlassenen Regelung in eine Verordnung Ende 2013 erübrigte sich diese Klage aus sachlichen Gründen. Das Gericht ließ in seiner Kostenentscheidung jedoch mitteilen:

„Bei der zusammenfassenden Kostenentscheidung berücksichtigt die Kammer im Hinblick auf den erledigten Teil, dass der Kläger voraussichtlich obsiegt hätte.“[2]

Seit dem Dezember 2013, als der Rat eine neu gefasste Verordnung verabschiedete[2], galt das Glasverbot nur noch auf dem Platz der Deutschen Einheit, vor dem damaligen Cineplex und auf der Meile an Freitagen, Feier- und Samstagen sowie in den Ferien von 19 bis 24 Uhr.[3] Daneben war es am Rosenmontag in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Dienstag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr in einigen Bereichen gültig, sowie beim Hammer Summer in der Zeit von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am darauffolgenden Tag in der Zeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr für einige Bereiche. Auf dem Stunikenmarkt galt es „für freitags bis dienstags jeweils in der Zeit von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr“ für Teile der Innenstadt und auf dem Hallohparkfest in Bockum-Hövel auf angrenzenden Straßen.[4]

Im Januar 2017 folgte eine erneute Ausweitung des Glasverbotes. Es galt nach einem Beschluss des Rates mit den Stimmen der Koalition von CDU und SPD – nach einer kontroversen einstündigen Debatte – nun auch auf dem Willy-Brandt-Platz einschließlich der Insel, auf dem Kleinen Exerzierplatz vor Pohl’s Mühle, am Kanal zwischen Münsterstraße und An der Schleuse und auf dem Schillerplatz. Mit der Durchsetzung war der Kommunale Ordnungsdienst beauftragt. Hintergrund der Ausweitung auf diese Plätze war unter anderem auch der Versuch, die Trinkerszene aus den genannten Bereichen zu vertreiben.[5] Mit Ausnahme des Hallohparkfestes werden in der Neufassung von 2017 jedoch keine Veranstaltungen mehr mit einem pauschalen Glasverbot belegt.

Presseberichte

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 hamm.de
  2. 2,0 2,1 Wa.de vom 3. April 2014
  3. Wa.de vom 7. März 2014
  4. [Ordnungsbehördliche Verordnung - Verbot über das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen vom 12. Dezember 2013, abgerufen über hamm.de]
  5. Wa.de vom 16. Februar 2017