Kommunales Job-Center Hamm: Unterschied zwischen den Versionen
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Daneben bietet der Personalservice im Job-Center für Unternehmen individuelle und kompetente Beratung rund um das Thema Personal. Persönliche Ansprechpartner unterstützen bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter und bei der Bewerberauswahl und beraten in Fragen der Berufsausbildung. Der Personalservice unterstützt die Unternehmen aber auch durch eine bedarfsgerechte Qualifizierung neuer Mitarbeiter, gibt Informationen über Weiterbildungsangebote und über Förderprogramme für Unternehmen. | |||
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Die Unternehmen können Ihre Kontaktdaten und Ihre Stellenbeschreibung direkt im Internet bereitstellen. Die Mitarbeiter des Personalservice vermitteln nach Vereinbarung die passenden Bewerber oder helfen bei der Bewerberauswahl oder bei der Qualifizierung der neuen Mitarbeiter. Eingliederungsleistungen wie u. a. ''Lohnkostenzuschüsse'' können dabei unterstützende Funktionen übernehmen. | Die Unternehmen können Ihre Kontaktdaten und Ihre Stellenbeschreibung direkt im Internet bereitstellen. Die Mitarbeiter des Personalservice vermitteln nach Vereinbarung die passenden Bewerber oder helfen bei der Bewerberauswahl oder bei der Qualifizierung der neuen Mitarbeiter. Eingliederungsleistungen wie u. a. ''Lohnkostenzuschüsse'' können dabei unterstützende Funktionen übernehmen. |
Version vom 24. September 2022, 11:01 Uhr
Das Kommunale Job-Center (KJC) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die damit befasst ist, soziale Leistungen für Arbeitssuchende, die Leistungen nach dem SGB II beziehen („Hartz IV“ bzw. ab 01.01.2023 „Bürgergeld“), bereitzustellen.
Sie unterhält eine Hauptgeschäftsstellen in Bockum-Hövel und diverse Außenstellen in Mitte und bezeichnet ihre Klienten als Kunden.
Leistungen
Das KJC stellt Leistungen für Arbeitssuchende bereit, die Anspruch auf Leistungen nach dem II. Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, und bearbeitet die dazu erforderlichen Anträge. Umgangssprachlich spricht man auch von Hartz-IV-Empfängern, beamtensprachlich von Leistungsberechtigten. Dazu zählen alle Personen über 15 Jahren, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, aber erwerbsfähig sind und sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, sowie Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Personen, die Leistungen für Asylbewerber erhalten, Schüler, Rentner und Ausländer ohne Aufenthaltstitel sind nicht anspruchsberechtigt.
Leistungen nach SGB II
- Leistungen für den Lebensunterhalt (nach den gesetzlichen Regelsätzen)
- Kosten der Unterkunft, sofern diese angemessen sind
- Arbeitsvermittlung inkl. Stellenbörse
- Vermittlung in eine Berufsausbildung oder Weiterbildung
- Integrationsmaßnahmen
- Leistungen zur Teilhabe und Bildung
Personalservice
Daneben bietet der Personalservice im Job-Center für Unternehmen individuelle und kompetente Beratung rund um das Thema Personal. Persönliche Ansprechpartner unterstützen bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter und bei der Bewerberauswahl und beraten in Fragen der Berufsausbildung. Der Personalservice unterstützt die Unternehmen aber auch durch eine bedarfsgerechte Qualifizierung neuer Mitarbeiter, gibt Informationen über Weiterbildungsangebote und über Förderprogramme für Unternehmen.
Die Unternehmen können Ihre Kontaktdaten und Ihre Stellenbeschreibung direkt im Internet bereitstellen. Die Mitarbeiter des Personalservice vermitteln nach Vereinbarung die passenden Bewerber oder helfen bei der Bewerberauswahl oder bei der Qualifizierung der neuen Mitarbeiter. Eingliederungsleistungen wie u. a. Lohnkostenzuschüsse können dabei unterstützende Funktionen übernehmen.
Das Job-Center setzt dabei auf Spezialisten für Handwerk, Verarbeitendes Gewerbe, Dienstleistung, Gesundheit- und Sozialwesen, Logistik und Handel sowie für das Thema Ausbildung. Diese (Brachen)-Spezialisierung gewährleistet eine individuelle Beratung durch kompetente Ansprechpartner.
Kontaktstelle für Selbständige und Künstler
Das Job-Center unterhält ferner eine Beratungsstelle für Selbständige und Künstler.
Geschichte
Als eine von sechs kreisfreien Städten in Deutschland übernahm die Stadt Hamm die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) im Rahmen des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) ab dem 1. Januar 2005 in eigener Regie. In der Stadt Hamm entstand in diesem Zusammenhang in Kooperation zwischen der Stadtverwaltung und der Wirtschaftsförderung Hamm zum 1. Januar 2005 das „Kommunale Job-Center“ am Teichweg 1 in Bockum-Hövel, dem ehemaligen Rathaus der einstigen Stadt Bockum-Hövel.
Geschäftsstellen
Bockum Hövel
Personalservice Norden/Leistungsberechtigte über 58
Teichweg 1
59075 Hamm
Projekte zur Integration gem. SGB II/Zukunftsfabrik
Römerstraße 18
59075 Hamm
Mitte
Personalservice Westen/Unternehmerservice
Westring 8
59065 Hamm
Jugend und Ausbildung/Weiterbildungsberatung/Integrationpoint/Selbständige
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
Pro Integration Beschäftigungsprojekte
Marker Allee 88a
59071 Hamm
Geschäftsführung/Bildung und Teilhabe Team 1 (5.–7. Klasse) und Team 2 (1.–4. Klasse)
Hohe Straße 49
59065 Hamm
Verwaltung, Finanzen und Rechnungswesen
Wilhelmstraße 189
59067 Hamm
Presseberichte
Kontakt
Zentrale Postadresse und Kontakstelle ist die Geschäftsstelle am Teichweg 1:
Kommunales Job-Center Hamm
Teichweg 1
59075 Hamm
Tel.: (02381) 17-6991
Fax: (02381) 17-2834
E-Mail: jobcenter@stadt.hamm.de
jobcenter-hamm.de (offizielle Website)