Gemarkung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. Juni 2022, 17:28 Uhr

Eine Gemarkung ist eine zusammenhängende, aus einer größeren Zahl von Flurstücken bzw. Grundstücken bestehende Fläche des Katasters. Sie kann mehrere Fluren umfassen und wird nach ihrer Lage mit einem Eigennamen – meistens dem Namen der auf ihr befindlichen bzw. der nächstgelegenen Ortschaft – benannt.

Hamm besteht aus folgenden Gemarkungen:

Bis auf eine Ausnahme ist eine Hammer Gemarkung immer kongruent mit dem jeweiligen Stadteil/Ortsteil und immer Teil eines Bezirkes.

Diese eine Ausnahme ist die Gemarkung Hamm. Die Gemarkung Hamm besteht aus den Grenzen der Stadt Hamm vor der 1. Kommunalen Neuordnung 1968, das heißt zum Beispiel: Ein Teil der Gemarkung Hamm liegt im Bezirk Herringen, östlich begrenzt durch die Radbodstraße, westlich vor der Juffernbuschstraße. Aus diesem Grunde liegen Staßen wie z.B. die Schmiedestraße im Bezirk Herringen, aber in der Gemarkung Hamm und damit nicht im Stadtteil Herringen.

Anmerkungen

  1. GBZ= Grundbuchbezirk