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Gemeinderat

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Der Gemeinderat der Gemeinde Hamm war das kommunale Beratungsgremium, das bei der Neuorganisation der Kommunalverfassung in der preußischen Provinz Westfalen eingeführt wurde. Vorgänger war der Munizipalrat. Die Mitglieder des Gemeinderats wurden - meist auf Lebenszeit - ernannt. Erst nachdem am 30. Dezember 1834 der Westfälische Provinziallandtag die Einführung der Revidierten Städteordnung angekündigt hatte, fanden in Hamm 1835 erstmalig Wahlen zum Gemeinderat statt. Er hatte zunächst 15 Mitglieder. 1851 wird die Zahl der Mitglieder des Gemeinderats auf 18 Mitglieder erhöht. Nachfolger ist die Stadtverordnetenversammlung.

Mitglieder des Gemeinderats (1815-1835)