Fortbildungsschule

Aus HammWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Fortbildungsschule in Hamm setzte 1876 die Sonntagsschule fort. Im Gegensatz zur Vorgängerschule war der Besuch der Fortbildungsschule für Gesellen und Lehrlinge, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verpflichtend.

Ortsstatut

Das Ortsstatut legt die Ordnung der Fortbildungsschule fest. Die erste Ordnung wird 1876 erlassen und 1889 den gesetzlichen Vorgaben angepasst:[1]

Orts=Statut betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in Hamm in Westfalen.
Auf Grund der §§ 120 und 142 der Gewerbe=Ordnung für das Deutsche Reich vom 1. Juli 1883 wird nach Anhörung betheiligter Gewerbetreibender und unter Zustimmung der Stadtverordneten=Versammlung für die Stadtgemeinde=Bezirk Hamm Nachstehendes festgesetzt:
§1. Alle im gedachten Bezirke sich regelmäßig aufhaltenden Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, welche das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch solche, welche in Fabriken beschäftigt werden, sind verpflichtet, die hierselbst errichtete öffentliche gewerbliche Fortbildungsschule an den festgesetzten Tagen und Stunden, bis zum Schlusse desjenigen Semesters, in welchem sie das 17. Lebensjahr vollenden, zu besuchen und an dem Unterricht theilzunehmen.
§2. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur solche Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, welche den Nachweis führen, daß sie diejenigen Kenntnisse und fertigkeiten besitzen, deren Aneignung das Lehrziel der Anstalt bildet.
Sonstige Dispensationen vom gänzlichen oder theolweisen Besuche der Schule können nur in Folge besonderer ausnahmsweiser Begründung durch das Curatorium stattfinden.
§3. Das Schul=Curatorium kann freiwillige Schüler zur Theilnahme an dem Unterricht in allen Klassenzulassen.
Nicht im Gemeindebezirk sich regelmäßig aufhaltende Schüler haben ein durch den Etat festzusetzendes Schulgeld zu entrichten.
Dürftigen Schülern kann dasselbevon dem Curatorium ganz oder zum Theil erlassen werden.
§4. Dieses Statut unterliegtnach § 122 des Zuständigkeits=Gesetzes vom 1. August 1883 der Bestätigung des Bezirksausschusses zu Arnsberg und tritt an Stelle desjenigen vom 10. April 1876, mit Beginn des der Bestätigung folgenden Schul=Semesters in Kraft.
Hamm, den 25. März 1889 Der Magistrat: gez. Werner Bürgermeister gez. H. Schmidt Beigeordneter.

Kuratorium

Dem Kuratorium gehörten u.a. an:[2]

Leiter

Die Fortbildungsschule hatte folgende Direktoren:

  • Gymnasialdirektor Karl Schmelzer (1876-1881)
  • Christian Barth (1881 provisorisch, ab 1883 definitiv bis 1908)
  • Dr. Fritz Blencke (1908-1910)
  • Conrad Crämer (1911)

Mit der Einstellung von Conrad Crämer erfolgt die Umwandlung der Fortbildungsschule in eigenständige Berufs- und Fachschulen. Crämer war der erste hauptamtliche Leiter der Fortbildungsschule. Die anderen Leiter und auch die Lehrer an der Schule waren im Nebenamt beschäftigt. Sie waren i.d.R. an anderen Schulen in der Stadt hauptamtlich beschäftigt.

Literatur

  • Friedrich-List-Kollegschule. 100 Jahre. 1893-1993. Hamm o.J.

Anmerkungen

  1. zitiert nach: Friedrich-List-Kollegschule. 100 Jahre. 1893-1993. Hamm o.J., S. 21
  2. vgl. z.B. Adressbuch der Stadt Hamm 1886, S. XXVI