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Gemeinderat: Unterschied zwischen den Versionen

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K Mitglieder des Gemeinderats (1815-1835): Link zu Carl Möllenhoff
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* 1824-: Fabrikunternehmer [[Wilhelm Hobrecker]] († 1853)
* 1824-: Fabrikunternehmer [[Wilhelm Hobrecker]] († 1853)
* -1829-1832-:  Arnold Unckenbold, [[Oststraße 48]]
* -1829-1832-:  Arnold Unckenbold, [[Oststraße 48]]
* 1824-1833-:  Posthalter Carl Möllenhoff († 1854), [[Oststraße 38]]
* 1824-1833-:  Posthalter [[Karl Johann Dietrich Möllenhoff|Carl Möllenhoff]] († 1854), [[Oststraße 38]]
* -1829-1833-:  Kaufmann Friedrich Fuhrmann, [[Marktplatz 14]]
* -1829-1833-:  Kaufmann Friedrich Fuhrmann, [[Marktplatz 14]]
* -1829-1832-:  Kaufmann Daniel Schmits, [[Nordstraße 8]]
* -1829-1832-:  Kaufmann Daniel Schmits, [[Nordstraße 8]]

Version vom 15. Januar 2025, 11:50 Uhr

Der Gemeinderat der Gemeinde Hamm war das kommunale Beratungsgremium, das bei der Neuorganisation der Kommunalverfassung in der preußischen Provinz Westfalen eingeführt wurde. Vorgänger war der Munizipalrat. Die Mitglieder des Gemeinderats wurden - meist auf Lebenszeit - ernannt. Bemerkenswert ist, dass mit Kaufmann Elias Hertz auch ein Mitglied jüdischen Glaubens im Gemeinderat nachgewiesen ist. Nachdem am 30. Dezember 1834 der Westfälische Provinziallandtag die Einführung der Revidierten Städteordnung angekündigt hatte, fanden in Hamm 1835 erstmalig Wahlen zum Gemeinderat statt. Er hatte zunächst 15 Mitglieder. 1851 wird die Zahl der Mitglieder des Gemeinderats auf 18 Mitglieder erhöht. Nachfolger ist die Stadtverordnetenversammlung.

Mitglieder des Gemeinderats (1815-1835)

Anmerkungen

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