Urkunde 1730 August 23
In einer Urkunde vom 23. August 1730 wird die Belehnung des Friedrich Christian von Beverförde zu Werries mit dem Haus Wenge dokumentiert.
Regest
Mathias Wilhelm Büren überreicht eine zu Werries am 1. August gesiegelte und unterschriebene Vollmacht (des Friederich Christian von Beverförde zu Werries) mit der Bitte, ihn auf Grund des Vergleichs vom 29. Juni diesen Jahres namens seines Auftraggebers mit dem Hause und der Wohnung zur Wenge samt dem Hof zu Lanstrop mit ihren Zubehörungen in Mannsstatt per modum feudi novi ex nova gratia zu belehnen. Er zahlt den vertragsmäßig festgesetzten Teilbetrag von 4000 Rtlr. Büren wird nach Leistung des Eides und der Huldung sowie Zahlung der Gebühren von 42 Rtlr. 14 Stbr. für seinen Auftraggeber belehnt. Nach Überreichung eines Verzeichnisses der Lehnzugehörigkeiten erklärt er, dass ihm keine anderen Zubehörungen bekannt seien, anderenfalls würde er später ein Ergänzungsregister mit eidesstattlicher Versicherung abgeben. Auszug aus dem Protokoll des Lehnsgerichts des Hauses Heessen in Sachen des lehnherrischen Anwalts gegen den Freiherrn von Beverförde zu Werries, gesiegelt, unterschrieben und beglaubigt von dem Lehnschreiber Friderich Matthias Frey.
Standort
Urkunden des Archivs der Stadt Wanne-Eickel [1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Ernst Symann: Die Urkunden des Stadtarchives Wanne-Eickel, 1601 - 1780. Wanne 1929 (Veröffentlichungen des Stadtarchives Wanne-Eickel, Band II Heft 2)