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Urkunde 1568 Februar 22

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Wappen der Familie von Neheim

Die Eheleute von Neheim verschreiben am 22. Februar 1568 der Katharina Everschwein, Witwe des Jasper Torcks zu Herringen, eine Rente von 50 Talern.

Regest

Die Eheleute Johan und Dorothea von Neheim (Nehem) entleihen der Katharina Eberschwyns, Witwe Jasper Torcks zu Herringen, eine Geldsumme und verschreiben ihr dafür 50 Taler Jahresrente. Diese Anleihe verwenden sie für Tilgung jener Schulden, die ihnen nach dem Tode ihres Schwiegervaters und Vaters Henrich von Galen mit den Gütern zu Vellinghausen (Vellinchusen) und Heidemühle (Heidemollen) angeerbt seien. Zugegen waren Eberhard Everschwein, Bürgermeister und Gerhard Ulenbrock, Bürger zu Hamm. Mit ihnen siegelt der Hammer Richter Herman Wiltstake.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Bemerkung

Die Urkunde ist hinsichtlich der Erwähnung des Hammer Bürgermeisters Eberhard Everschwein von stadtgeschichtlicher Bedeutung.

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.), Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden

Siehe auch