Urkunde 1530 Januar 8

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Der Heiratsvertrag zwischen Goddert Harman (zu Horne) einer- und Jaspar von Asscheberg, Tochter Hermans und der sel. Anna andererseits wird am 8. Januar 1530 für nichtig erklärt oder vielmehr dahin abgemindert, dass Herman von Asscheberg, dem Goddert und Jasper die versprochene Heiratsmitgift aus besonderer Ursache verkürzt, seinem Sohn Franz von Asscheberg all sein Gut überträgt. Aus dieser Urkunde erhellen noch wahre Familienwirren und werden die Ansprüche Godderts wegen seiner Frau gar sehr verkleinert; indes erklären sich beide damit einverstanden. Es zeugen und siegeln außer Goddert Johan Gobel von Drechen, Richter und Rentmeister zu Hamm, Johan Harmen, Pastor zu Alen, Godderts Bruder und der Ritter Gerd von der Reck.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V. [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Lob.Byi.Uk - Archiv Loburg, Haus Byink, Urkunden, Nr. 239

Siehe auch