Bismarckstraße 32
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Das Doppelwohnhaus Bismarckstraße 30/32 wurde 1894 im Auftrag von August Asbeck durch den Bauunternehmer G. Klute errichtet und im Frühjahr 1895 fertiggestellt. Seit Mai 2003 steht es unter Denkmalschutz.
Baubeschreibung
Baudenkmaleintrag
Das Gebäude ist aufgrund der Bauherrenschaft bedeutend für die Geschichte der Menschen in Hamm und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor. Hierbei ist insbesondere darauf zu verweisen, dass die Bismarckstraße bis 1945 eine der hervorgehobenen Villenstraßen der Stadt Hamm war, die sich entlang der ehemaligen Altstadtgrenze hinzog. Die zum Teil äußerst aufwändige Bebauung ist heute nur noch in wenigen Abschnitten ablesbar, wobei insbesondere der Baugruppe Bismarckstraße 26 und Bismarckstraße 30/32 eine städtebauliche Bedeutung als Beispiel der ehemaligen Bebauung zukommt.
Die Unterschutzstellung des Hauses Bismarckstraße 32 betrifft nur das gesamte Äußere (Fassaden und Dach) des Gebäudes. [1]
Zwangsversteigerung
Im September 2020 wurde das Haus zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft zwangsversteigert. Der Verkehrswert betrug 365.000€. Laut der Bekanntmachung erstreckt sich der Denkmalschutz sich auf das Äußere und Innere des Gebäudes.[2]
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Denkmalwertbegründung - zitiert nach der Denkmalliste der Stadt Hamm, Bestandsverzeichnis lfd. Nummer 267
- ↑ Bekanntmachung des Amtsgerichtes Hamm 021 K 056/19
Literaturnachweis
- N.N.: Baudenkmalbeschreibung No. 267, Stadt Hamm - 65/Untere Denkmalbehörde
Geografische Koordinaten
Koordinaten: 51° 40' 39.21" N, 7° 48' 57.28" O