Bismarckstraße 30
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Das Doppelwohnhaus Bismarckstraße 30/32 wurde 1894 im Auftrag von August Asbeck durch den Bauunternehmer G. Klute errichtet und im Frühjahr 1895 fertiggestellt. Seit Mai 2003 steht es unter Denkmalschutz.
Baubeschreibung
Baudenkmaleintrag
Das Gebäude ist aufgrund der Bauherrenschaft bedeutend für die Geschichte der Menschen in Hamm und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor. Hierbei ist insbesondere darauf zu verweisen, dass die Bismarckstraße bis 1945 eine der hervorgehobenen Villenstraßen der Stadt Hamm war, die sich entlang der ehemaligen Altstadtgrenze hinzog. Die zum Teil äußerst aufwändige Bebauung ist heute nur noch in wenigen Abschnitten ablesbar, wobei insbesondere der Baugruppe Bismarckstraße 26 und 30/32 eine städtebauliche Bedeutung als Beispiel der ehemaligen Bebauung zukommt.
Die Unterschutzstellung des Hauses Bismarckstraße 30 betrifft nur das gesamte Äußere (Fassaden und Dach) des Gebäudes. [1]
Fotos
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Denkmalwertbegründung - zitiert nach der Denkmalliste der Stadt Hamm, Bestandsverzeichnis lfd. Nummer 266
Literaturnachweis
- N.N.: Baudenkmalbeschreibung No. 266, Stadt Hamm - 65/Untere Denkmalbehörde
Geografische Koordinaten
Koordinaten: 51° 40' 39.15" N, 7° 48' 57.96" O