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Urkunde 1541 September 30

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Am 30. September 1541 führt der Richter und Rentmeister zu Hamm, Hermann Wilstaeck, eine gerichtliche Befragung hinsichtlich der Nutzung der Weiden vor Hueßmanns Hof in der Bauerschaft Braam durch. Das Ergebnis wird in einer von ihm gesiegelten Urkunde festgehalten.

Regest

Vor Herman Wilstaeck, Richter und Rentmeister zu Hamm (Hamme) und Richter für herzog Wilhelm von Jülich, Geldern, Cleve und Berg, Graf zur mark (marckh) use., im Burggericht, das an der Kirchspielskirche zu Mark angekündigt war, und vor dem Hueßmannshof zu Braam (Brame) abgehalten wird, lässt Tönies Coestvelt, Bürger zu Hamm, alle Bauern der Bauerschaft Braam befragen über die Weiden vor Hueßmannshof zwischen Baerwinkelskamp und dem Hofgraben auf dem Plasse, ob sie nicht zum Hueßmanshof gehörten, ferner die Eichelmast (echeren) von den Bäumen, die dort auch stünden und umgehauen waren, ob er nicht diese zu schlagen pflege.

Als erster sagt Johann Paenewyk, 80 Jahre alt, dass der verstorben Hueßman die Weiden mit Einverständnis der Bauern geschlagen hätte, dafür hätte er ein Fuder anderes Holz gegebn, mit dem sie die Kirchstraße ausgebessert hätten.

Es siegelt Herman Wilstaeck.

Als Gerichtsschöffen fungierten: Tonies van Berninghußen; Johan van Rechterenn, Kaplan zu Mark; der Küster zu Mark, Bernhardus Althus. Gerichtsdiener war Steffen Wandeßler.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Das an der Urkunde hängende Siegel ist fast abgehängt.

Standort

LWL-Archivamt Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Die Urkunde ist in der digitalen westfälischen Urkundendatenbank nicht verzeichnet. (Stand: 17.07.2022)

Anmerkungen

  1. Archiv Körtlinghausen, Bestand A, Urkunden, Signatur A Urk. 107

Siehe auch

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