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Urkunde 1541 September 30

Aus HammWiki

Am 30. September 1541 führt der Richter und Rentmeister zu Hamm, Hermann Wilstaeck, eine gerichtliche Befragung hinsichtlich der Nutzung der Weiden vor Hueßmanns Hof in der Bauerschaft Braam durch. Das Ergebnis wird in einer von ihm gesiegelten Urkunde festgehalten.

Regest

Vor Herman Wilstaeck, Richter und Rentmeister zu Hamm (Hamme) und Richter für Herzog Wilhelm von Jülich, Geldern, Cleve und Berg, Graf zur Mark (marckh) use., im Burggericht, das an der Kirchspielskirche zu Mark angekündigt war, und vor dem Hueßmannshof zu Braam (Brame) abgehalten wird, lässt Tönies Coestvelt, Bürger zu Hamm, alle Bauern der Bauerschaft Braam befragen über die Weiden vor Hueßmannshof zwischen Baerwinkelskamp und dem Hofgraben auf dem Plasse, ob sie nicht zum Hueßmanshof gehörten, ferner die Eichelmast (echeren) von den Bäumen, die dort auch stünden und umgehauen waren, ob er nicht diese zu schlagen pflege.

Als erster sagt Johann Paenewyk, 80 Jahre alt, dass der verstorben Hueßman die Weiden mit Einverständnis der Bauern geschlagen hätte, dafür hätte er ein Fuder anderes Holz gegeben, mit dem sie die Kirchstraße ausgebessert hätten. Als er auf den Paenwyekshof gekommen wäre, als die Böhmen (Bhomen) vor Soest lagen, hätte seine Ehefrau ihm aufgetragen, seine Schweine mit unter die Eichenbäume zu treiben. nach dem Tode seiner Ehefrau hätte er auf die Eichelnweide verzichtet, da er Hueßmans Tochter wieder zur Ehe genommen habe. Auch habe er mehrmals erlebt, dass Hueßman dem Junker zum Braeme einen Schinken gegeben habe, wenn sie auf dem Til (Tigge) zusammenkamen, und ihm dann der Junker erlaubt habe, trockenes Holz aus de Eichbäumen, nicht aber grünes Holz zu hauen. Letzteres habe Hueßman auch nie getan und habe auch niemanden die Eichelnweide verboten.

Hinrich Goerman sagt aus, er habe nicht solange in Braeme gewohnt, dass er wisse, wer die Weiden zu schlagen pflege oder die Eichelnweide gebrauche, außer dass die gemeine Bauerschaft in diesem Jahr die Weiden gehauen habe und auch dort zur Mast gewesen sei.

Hinrich Eckenstein sagt aus, er wisse nicht, ob Hueßman die Weiden zu hauen pflege, bezüglich der Weide aber hielten die Bauern dies für einen freien gemeinen Platz.

Andreas Hoecker sagt aus, dass die Bauern dies für einen eigenen Platz halten und es ein offener Weg sei.

Gert Niggemann sagt aus, dass es Waldemeine sei, er habe auch gesehen, dass Hueßman die Weiden geschlagen habe, er habe aber anderes Holz gegeben, mit dem sie einen Weg ausgebessert hätten. Die Mast habe sich Hueßman nie alleine angemaßt und niemanden davon abgehalten.

Henrich Buschman sagt, Huepman habe die Weiden mit Einverständnis der Bauern gehauen und ihnen dafür anderes Holz gegeben, mit dem sie den Kerkenwegh vor Brauwinckelskerke ausgebessert hätten. Zur Mast habe ein jeder aufgetrieben und Hueßman habe niemanden ausgesperrt.

Peter up dem Hillebrande wies vom Weidenfällen nichts; solange er in Braam wohne, hätte er merhmal zur Mast getrieben ohne Widerspruch Hueßmans.

Peter thom Bimberge weiß von seinen Eltern, dass die Bauern diesen Platz von einem Zaun bis zum anderen für sich behalten hätten.

Jürgen Korte sagt aus, da er nicht viel mit dem Ort Braam zu tun habe und fernab wohnte, wisse er nicht, wem die Weiden und die Mast zustünde. Seitdem er hier wohne, hätten die Bauern diesen Platz für gemein gehalten.

Heinrich Felle weiß nicht, ob Hueßman Weidenschlag und Weide nutzte, nur dass die Bauern den Platz zwischen den Zäunen für gemein hielten.

Johan Greve sagt dasselbe wie Felle aus.

Bertolt Kuntze weiß wie die beiden vorherigen nichts davon.

Frederich up dem Breer weiß, solange er dort wohnt, dass die Bauern den Platz zwischen den Zäunen für gemein hielten, von Sonderrechten Hueßmans bezüglich der Weiden und der mast weiß er nichts.

Johan Frone sagt dasselbe:

Steffen thom Geisthove weiß nichts.

Jaspar Cuntze sagt dasselbe wie Frederich up dem Breer.

Johan Beeckey weiß nichts, Frnatz Wilßhus weiß nichts, Hinrich Rumb weiß nichts.

Es siegelt Herman Wilstaeck.

Als Gerichtsschöffen fungierten: Tonies van Berninghußen; Johan van Rechterenn, Kaplan zu Mark; der Küster zu Mark, Bernhardus Althus. Gerichtsdiener war Steffen Wandeßler.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Das an der Urkunde hängende Siegel ist fast abgehängt.

Bedeutung der Urkunde

Die Bedeutung der Urkunde liegt neben der zugrundeliegenden Sachfrage, nämlich den Weidenschnitt und der Eichelmast an einem bestimmten Platz in Braam, darin, dass sie einen Überblick über die (männliche) Bevölkerung in Braam fü die Mitte des 16. Jahrhunderts bietet.

Standort

LWL-Archivamt Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Die Urkunde ist in der digitalen westfälischen Urkundendatenbank nicht verzeichnet. (Stand: 20.07.2022)

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Archiv Körtlinghausen, Bestand A, Urkunden, Signatur A Urk. 107
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