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Urkunde 1554 November 22

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Volenspit von dem Westhof (Westhove) zu Hennen und Henrich von Galen zu Vellinghausen (Vellinchusen) bekunden am 22. November 1554, dass Diderich Harman zu Horne und Diderich von der Recke zum Kaldenhof (Kaldenhave) ihnen wegen des heimgefallenen Mannlehens Osthoff zu Dolberg laut Vertrag 60 Goldgulden gezahlt hätten. Da indess zwischen Harman und Recke Streitigkeiten entstanden seien, machten sie den weiteren Besitz vom Urteil des Manngerichts abhängig.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden

Siehe auch

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