Gemeinheitsvorsteher

Seit der Reform von 1778 wählte der Rat statt der Richtleute vier (aus jeder Hofe einen) Gemeinheits- oder Bürgervorsteher, die aber vom König bestätigt werden mussten. 1778 wurden nun für die Osthofe der königliche Richtmann Moellenhoff, für die Westhofe der Bäckerzunftgenosse Johann Arnold Klönne, für die Südhofe der Silberschmied George Heinrich Juckenack und für die Nordhofe der Schmied George von der Fecht († 1797) gewählt, der in der Nordstraße 10 wohnte. Ihr jährliches Gehalt belief sich auf 6 Reichstaler.

Zwischen 1798 und 1805 ist als Gemeinheitsvorsteher der Südhofe Johann Heinrich Unckenboldt belegt, der in der Südstraße 20, später aber in der Südstraße 14 wohnte.

Ab 1799 ist [[Johann Diedrich Leusmann]] als Gemeinheitsvorster der Osthofe belegt, der in der Oststraße 52/54 wohnte.

Literatur

  • A. Overmann: Die Stadtrechte der Grafschaft Mark 2. Hamm, Münster 1903, S. 67-70.