Mord am OLG-Teich

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Nahe des Teichs im Ahsepark wurde der Leichnam der jungen Frau entdeckt
Nahe des Teichs im Ahsepark wurde der Leichnam der jungen Frau entdeckt

Als Mord am OLG-Teich oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des WA der Mord an einer 25-jährigen Frau aus Hamm am Sonntag des 19. September 2021 bezeichnet. Der Name rührte daher, dass ihr Leichnam nur wenig später im Ahsepark am Oberlandesgericht aufgefunden wurde.

Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.

Tathergang

Das Opfer, Hannah S. (25),[1] hatte mit Freunden bis in den frühen Morgen des 19. September auf der Südstraße („Meile“) in der Diskothek Saloon Cheyenne[2] gefeiert. Nur wenige Minuten, nachdem Sie mit einer Freundin den Nachhauseweg angetreten und sich von dieser nahe des Bärenbrunnens verabschiedet hatte, muss sie gegen 6 Uhr auf ihren Mörder getroffen sein.[3]

Der Leichnam wurde bereits gegen 6:45 Uhr von Passanten entdeckt. Die junge Frau war nur noch mit ihrem Oberteil bekleidet. Offenbar hatte der Täter sie zur sexuellen Bedfriedigung entkleidet und Fotos angefertigt.[4]

Täter

Schon am Montag nach der Tat[5] konnte Simon S., ein einschlägig vorbestrafter 27-Jähriger aus dem Hammer Süden, der offenbar jahrelang wahllos Frauen nachgestellt hatte,[6] vorläufig festgenommen werden.[7] S. bestritt die Tat und wurde zunächst entlassen, aber bereits am Mittwoch des 22. September erneut als dringend Tatverdächtiger festgenommen und am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ.[5]

Unter den Fingernägeln der Toten konnten DNA-Spuren des Mannes nachgewiesen werden. Außerdem wurde ein Messer mit dem Blut des Opfers in seiner Wohnung gefunden.[8] Forensikern der Polizei gelang es ferner, Fotos der Toten auf seinem Handy wiederherzustellen.[4]

Aus der Untersuchungshaft heraus soll S. seinem Vater einen Brief geschrieben haben, in dem er die Tat einräumt. Hierin soll er außerdem von einer ausufernden „Sexsucht“ berichtet haben.[9]

Strafprozess

Die Staatsanwaltschaft Dortmund erhob im Januar 2022 Anklage wegen Mordes.[10] Die Gerichtsverhandlung begann 15. März vor dem Dortmunder Schwurgericht und war zunächst auf sechs Verhandlungstage angesetzt.

Zu Irritationen führte im Laufe des Verfahrens, dass einer der Schöffen mehrfach in den Verhandlungen eingeschlafen sein soll. Schließlich wurde er jedoch nicht für befangen erklärt. Diese Entscheidung wurde vom Anwalt des Angeklagten, Dennis Kocker, als falsch bewertet. Aufgrund dieser Vorfälle musste außerdem der letzte Verhandlungstag wiederholt werden.[11]

Während des Verfahrens wurde ein Gutachten der renommierten psychiatrischen Sachverständigen Nalah Saimeh verlesen. Diese diagnostizierte bei dem Angeklagten eine Borderline-Persönlichkeitsstörung und betonte die Notwendigkeit einer Behandlung des Angeklagten, da bei diesem „Sexualität und Wut eng aneinander gekoppelt“ seien.[9]

Die Plädoyers wurde am 27. Juni gehalten. Dabei forderte die Staatswanwaltschaft für den Angeklagten 14 Jahre Haft sowie eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Eine lebenslange Haftstrafe sei nur deshalb ausgeschlossen, weil der Mann zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war, so die Staatsanwaltschaft. Anders bewertete dagegen der Vertreter der Hinterbliebenen den Fall. Der Angeklagte habe den Mord geplant und mit der Bluttat unendliches Leid über die Familie gebracht, hieß es in diesem Plädoyer. Erstmals in der Verhandlung gab auch die Verteidigung des Beschuldigten zu, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte. Die Verteidiger, Dennis Kocker und Benedict Heiermann, beantragten jedoch nur eine Verurteilung wegen Totschlags, da der genaue Tatablauf unklar sei, auch weil der Angeklagte in dem Prozess geschwiegen habe. Auch Kocker befand die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Behandlung der Borderline-Persönlichkeitsstörung des Angeklagten für richtig. Der Angeklagte dagegen schwieg, mit Ausnahme einer auf einen Aktenordner geschriebenen Botschaft („Es tut mir leid“),[4] bis zum Prozessende: „Ich habe keine Worte, ich habe nichts zu sagen.“[12]

Das Urteil wurde am 29. Juni gefällt. Simon S. wurde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstochen hatte, um sich sexuell an ihr zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat […] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende. Das Gericht habe die Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur zur Behandlung der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angeordnet, sondern vor allem zum Schutz der Allgemeinheit.[4]

Gegen das Urteil legte die Verteidigung beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein. Geklärt werden sollte, ob das vom Dortmunder Schwurgericht attestierte Mordmerkmal (Befriedigung des Geschlechtstriebs) tatsächlich erfüllt wurde.[13]

Einzelnachweise