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Urkunde 1330 Dezember 22: Unterschied zwischen den Versionen

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Dietrich Edelherr von Volmarstein bestätigt am [[22. Dezember]] [[1330]] gegenüber dem Abt und dem Konvent des Klosters St. Walburgis vor den mauern von Soest die Übereignung von Grundeigentum. Unter den Zeugen werden Ritter Ehrenfried von Bredenol, [[Andreas Snap]] und [[Gerlach von Sümmern]] als [[Burgmänner]] der [[Burg Mark]] aufgeführt.
[[Datei:Wappen der Familie von Volmarstein.jpg|thumb|rightWappen der Familie von Volmarstein]]
Dietrich Edelherr von Volmarstein bestätigt am [[22. Dezember]] [[1330]] gegenüber dem Abt und dem Konvent des Klosters St. Walburgis vor den Mauern von Soest die Übereignung von Grundeigentum. Unter den Zeugen werden Ritter Ehrenfried von Bredenol, [[Andreas Snap]] und [[Gerlach von Sümmern]] als [[Burgmänner]] der [[Burg Mark]] aufgeführt.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 24. September 2025, 22:04 Uhr

rightWappen der Familie von Volmarstein

Dietrich Edelherr von Volmarstein bestätigt am 22. Dezember 1330 gegenüber dem Abt und dem Konvent des Klosters St. Walburgis vor den Mauern von Soest die Übereignung von Grundeigentum. Unter den Zeugen werden Ritter Ehrenfried von Bredenol, Andreas Snap und Gerlach von Sümmern als Burgmänner der Burg Mark aufgeführt.

Literatur

  • Robert Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 127

Siehe auch

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