Chattanoogaplatz (neu): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. April 2023, 11:24 Uhr
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Chattanoogaplatz (Begriffsklärung) aufgeführt. |
- Typ
- Platz, Fußweg
- Namensherkunft
- nach Chattanooga TN, USA, seit 1977 Partnerstadt von Hamm
- Alter Name
- Schleusenplatz (bis 2023, inoffiziell)
- Stand der Daten
- 19.04.2023
Der neue Chattanoogaplatz ist ein Platz im Bezirk Mitte. Er entstand durch die Umbenennung des ursprünglich als Schleusenplatz bezeichneten Platzes vor dem Wassersportzentrum in Chattanoogaplatz.
Benennung
Anlässlich eines Besuchs eine Delegation aus Chattanooga wurde der alte Chattanoogaplatz entwidmet und der freiwerdende Name dem heutigen Platz zugewiesen, der bisher inoffiziell Schleusenplatz genannt wurde. Der alte Chattanoogaplatz wurde der Gutenbergstraße zugeschlagen.[1]
Der Chattanoogaplatz hat seit geraumer Zeit auf Grund der vorhandenen Bebauung (Kino) und der zu erwartenden Bebauung auf der noch freien Fläche östlich des Kinos den Platzcharakter verloren.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb die derzeitige amtlichen Straßen- bzw. Platzbezeichnung „Chattanoogaplatz“ aufzuheben und die anliegenden Adressen zu der Gutenbergstraße bzw. Königstraße zuzuordnen. Die Gutenbergstraße würde somit bis zum Ostenwall verlängert werden. Eine dementsprechende Beschlussvorlage soll der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.
Der „Chattanoogaplatz“ bezeichnet zum einen den Platz östlich des Kinos, zum anderen ist „Chattanoogaplatz“ als amtliche Straßenbezeichnung festgelegt. Zurzeit sind die Gebäude mit der amtlichen Hausnummernbezeichnung 1, 2, 4, 6, 8 dem Chattanoogaplatz zugeordnet. Die Anwohner (Wohnende) der Immobilien sind dem Ostenwall mit den Hausnummern 50 und 52 zugeordnet. Von der Umbenennung wären ca. 20 Beteiligte, größtenteils Gewerbetreibende, betroffen.
Da die Anlieger durch die Erstbenennung einen Status erlangt haben, der durch die Umbenennung in rechtlicher Weise berührt wird, plant die Verwaltung vor dem Fertigen einer Beschlussvorlage eine Anhörung gemäß § 28 VwVfG NRW aller Beteiligten durchzuführen.
Damit der Name „Chattanoogaplatz“ nicht aus dem Stadtbild verschwindet, soll er an anderer passender Stelle neuvergeben werden. Dazu bietet sich der im Sprachgebrauch etablierte „Schleusenplatz“ an. Dieser soll mit selber Beschlussvorlage die amtliche Bezeichnung „Chattanoogaplatz“ bekommen.[2]
Bilder
Einzelnachweise
- ↑ Jörn Funke: „Zu schäbig für Besuch aus USA: Chattanoogaplatz wird verlegt!“ in: Wa.de vom 9. März 2023
- ↑ Mitteilungsvorlage der Verwaltung 0170/23