Urkunde 1669 Mai 10
Die Eheleute Godfridt Freiherr von Heyden und Odiliana geb. Freifräulein von Ketteler treten am 10. Mai 1669 dem Henrich von Galen zum Haus Heidmühl gehörige und im Amt Hamm liegende Ländereien ab
Regest
Die Eheleute Godfridt Freiherr von Heyden und Odiliana geb. Freifräulein von Ketteler, Herr zu Hovestadt, Boick, Schönrath, Heidmühl und Merklinghausen, Drost des Amtes Oestinghausen, haben von Henrich von Galen, Herr zu Assen, Ottenstein, Bisping und Romberg, Drost zu Vechta, 2.000 Reichstaler geliehen, womit sie die 2.000 Reichstaler zurückgezahlt haben, die der von Duith vor fünf Jahren in ihr Haus Heidmühl verschossen hat. Die Aussteller treten dafür dem Gläubiger folgende zum Haus Heidmühl gehörige und im Amt Hamm liegende Ländereien ab, den Hagen, die Brede und 13 Morgen von Klotz Mersch. Wiedereinlösung bleibt vorbehalten. Die Aussteller unterschreiben. Mit Godfridt von Heyden siegelt Reynerus Schmeynck, Richter der Herrlichkeit Assen.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Assen (Dep.), Bestand Urkunden