Urkunde 1609 Oktober 11
Johann und Jobst von der Recke zu Drensteinfurt, Heessen und Wolfsberg treffen am 11. Oktober 1609 umfangreiche Regelungen für den Unterhalt von Wilhelma Recke, die eine Rente aus den allodialen Güter der von der Recke zu Caldenhof verschrieben hat, die sie nicht mehr bedienen kann.
Regest
Johan und Jobzt von der Recke zu Drensteinfordte, Heeßen und Wulffsbergh erklären, dass Wilhelma Recke, Witwe des Johan Walgertz, und ihre Kinder aus den Gütern des verstorbenen Diederich von der Recke zum Kaldenhoffe im Jahre (15)98 für 300 Reichstaler Kapital eine auf Martini fällige Rente von 18 Reichstalern verkauft haben, die sie nun offenbar nicht mehr zahlen können, sodass sie die Kaldenhoffer Allodialgüter nun entweder abstoßen müssten oder in einen verdrießlichen Prozess gezogen werden würden. Die Aussteller geben ihre Zustimmung, dass zur Vermeidung eines Prozesses und zum Unterhalt der Witwe und der Kinder das Gut Volmensteinigh, der Welckingshoff und Pilßholtz, außerdem der Zehnte zu Ostwennemar lehnsrechtlich auf Bonaventura Bruningkhauß als Bevollmächtigten der Witwe von der Recke zum Kaldenhoffe und in Behuf der minderjährigen Kinder übergehen sollen. Siegelankündigung und Unterschrift Johan von der Reck zu Stenfordte und Jost vann der Reck tzu Heessenn. Geschehen im jhar nach Christi geburt tausent sechshundert und neun des elftten monats Octobris.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Findbuch A 169 Studienfonds Münster, Haus Kaldenhof