Urkunde 1601 Oktober 23
Rave (Raue) Dietrich Ovelacker (Oue-), Deutschordensritter in der Ballei Westfalen, Schönneberg Ovelacker, Kanonikus zu Cappenberg (zum Cappenberge), Henrich Ovelacker zu Antfeld (Andtfelde) und Anna Catharina Ovelacker, Stiftsjungfer zu Cappel, Kinder der verstorbenen Eheleute Dieterich Ovelacker und Irmgard von der Recke zu Antfeld, geben am 23. Oktober 1601 bekannt:
Sie hätten sich zur Erhaltung ihres adligen Stammes und Namens und zur Befreiung ihres väterlichen Stammhauses zu Antfeld und zur günstigeren Ablösung der von ihren Eltern auf sie gekommenen Lasten untereinander auf Gutachten und Rat ihrer Verwandten und Freunde, Conrad von Schorlemer (-mar) zu Heringhausen (Herdingk-) und Goddert Harmen z Horn (Harne), über ihr väterliches und mütterliches Stammhaus zu Antfeld und die dazugehörigen Erb-, Meyer-, Pacht- und Pfandgüter wie auch über bewegliche Habe, Schulden und Guthaben (unschuldt) folgendermaßen geeinigt:Rave Dieterich, Schonneberg und Anna Catharina haben wegen ihres geistlichen Standes, durch den sie versorgt sind, und wegen der Belastungen des väterlichen Stammhauses, ferner auch, weil sie ihrer Schwester Elisabeth Ovelacker, Frau von Westrem zu Sümmern (Summeren), einen ungebührlich großen Brautschatz mit in die Ehe gegeben haben, zugunsten ihres Bruders Henrich auf ihr elterliches Haus Antfeld verzichtet, insbesondere Rave Dieterich als der älteste Sohn. Henrich soll alles genannte Gut erblich besitzen, die von den Eltern hinterlassenen Schulden zahlen und möglichst bald Rave (Rab) Dieterich und Schonneberg einmalig 100 Reichstaler in bar sowie beiden jährlich 30 und Anna Catharina jährlich 20 schlechte Taler, alles leibzuchtsweise, zahlen. Falls Anna Catharina heiratet, erhält sie von Henrich 1.000 schlechte Taler zum Brautschatz und zur Aussteuer. Für den Falle, dass ihre geistlichen Stätten zerstört oder durch Misswirtschaft ruiniert werden sollten, behalten sich die Geschwister vor, dass Henrich ihnen Obdach und Verpflegung gewährt, bis die Stätten wieder aufgebaut sind oder sich eine andere Versorgungsmöglichkeit ergibt.
Anerkennung der Überlassung durch Henrich.
Unterschrifts- und teilweise Siegelankündigung durch die Geschwister, Siegel- und Unterschriftsbitte an Conrad von Schorlemer und Goddert Harmen und deren entsprechende Ankündigungen. Unterschriften der vier Geschwister und des Goddert Harmen zu Horn.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten