Urkunde 1601 Februar 5
Die Eheverabredung zwischen Dietrich von der Recke zu Uentrop und Margarethe von Imbsen wird am 5. Februar 1601 getroffen.
Regest
Heiratsverschreibung zwischen Dietherich von der Recke zu Undtorff, des verstorbenen Matthias von der Reck, Herr zu Neuenburg in Livland und zu Untorff, und der Sophien von Virxen Sohn, und Margarethe von Imbsen, des verstorbenen Melchior von Imbsen zu Wever und der Emerentien Krevet Tochter.
Der Bräutigam bringt in die Ehe Haus Untorff und alle seine Güter in der Grafschaft von der Mark und im Stift Münster, wie sie ihm von seinem Vater ererbt und in der brüderlichen Teilung zugefallen sind, soweit dem die Heiratsverschreibung mit seiner ersten Ehefrau, der verstorbenen Clara von Boenen nicht entgegensteht.
Er vermacht Frau und etwaigen Kindern aus seiner jetzigen Ehe einen Betrag von 9300 Reichstalern, mit dem er nach dem Tode seiner ersten Frau Haus Uentrop von den Erbansprüchen seiner Schwestern befreit hat - Sophie, Frau des Caspar von Thisenhausen, königlich polnischer Rittmeister, erhielt 5000 Reichstaler, Elisabett, Frau des Fabian von Roesen zu Reb und Meann, 4300 Reichstaler, und einen weiteren von ihm gegen Zinsen ausgetanen Betrag von 2000 Reichstalern und verbürgt sich für diese beiden Beträge gegen etwaige Ansprüche der Kinder erster Ehe. Die braut erhält einen Brautschatz von 3000 Reichstalern nebst standesgemäßen Kleidern und Kleinodien. Ein Drittel wurde bereits bar erlegt, das zweite ist am 22.2.1602 zinslos binnen Paderborn fällig, das dritte am 22.2.1604 nebst 6 Prozent Zinsen für zwei Jahre; die Eheleute haben dafür der Braut Bruder Conradt von Imbsen zu Wever gegenüber dem fürstlichen Offizial zu Paderborn einen Erbverzicht auszusprechen.
Das eingebrachte Gut ist gesondert anzulegen, von der fahrenden Habe ein notarielles Inventar aufzunehmen. Die Braut erhält als Morgengabe jährlich 40 Reichstaler aus des Bräutigams Weiden in der Grafschaft Mark und eine goldenen Kette. Erhält sie keine männlichen Leibeserben, hat sie die Kette, die "ansehntlich und viele Jahren bei den von der Recke gewesen", dem ältesten Sohn erster Ehe gegen Bezahlung von 700 Reichstalern zu überlassen. Als Leibzucht werden der Braut jährlich 300 Reichstaler aus den vorgenannten Weiden verschrieben. Weitere Bestimmungen treffen Regelungen für den Fall, dass Kinder aus der Ehe geboren werden oder nicht, und darüber, wie der überlebende Ehegatte zu stellen ist, wenn er unverheiratet bleibt oder eine neue Ehe eingeht.
Zweifach für Braut und Bräutigam ausgefertigt. Es unterschreiben und kündigen ihr Petschaft an (bis auf die Braut): Dirich von der Reck zu Untrop, Margreid van Imbsen, Mathias van der Reck zur Neuenburg, Herman Plater, Goddertt Harman zu Hoirne, Ludolff von Galen, Curdt vom Immeßen, Wolter von Brabeck, Heinrich Mallinckrott, Wilhelm Krevedt, Joest von Landtsberg. [1]
Standort der Urkunde
Die Urkunde gehört zum Archiv Uentrop. Dieses Archiv (ca. 450 Urkunden (1353-1805); 26 lfm. Akten (15.-20. Jhdt.) - Familien von der Recke, von Harmen bzw. von Horne; Güter der von der Recke in Livland; Hausbücher (17. Jhdt.), Kopialbuch; Archivinventare; Güter Uentrop, Haaren, Mundloh und Niederhaus; Jurisdiktion Uentrop; Kirchen-, Schul- und Armensachen zu Uentrop, Dolberg und Flierich; Höfe und Kotten in den Kirchspielen Beckum, Dolberg, Flierich, Herringen, Heessen, Hilbeck, Lünern, Pelkum und Uentrop; Zehnt zu Lanstrop; Ländereien, u. a. Ahlen; Hude; Jagd; Fischerei; Lippeschleuse; Brüche zu Uentrop; Mühle zu Uentrop; Tagelöhnerverzeichnisse; Finanzen.) liegt als Archivdepositum im Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster.
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ vgl. Findbuch des Archivs Uentrop, LWL-Archivamt in Münster