Urkunde 1600 Februar 22

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In einer Urkunde vom 22. Februar 1600 wird Caspar Schmitz als Richter von Hamm erwähnt.

Regest

Philipp Gosebroich zu Langschede (Langenschede) und seine Frau Margrete verkaufen für 6 Rtlr. jährlicher Rente zu S. Petri cathedra elf Scheffelsaat Land, das oberhalb Langschede liegt, erblich zum Westhoff gehört, zwischen seinen Markenländereien belegen auf den Weg schießend, an Gerhardten Marcken und seine Frau Bylie zu Langschede. Der + Vater Philipp Gosebroichs war dem Käufer bei der Übernahme des Hofes zu Strickherdicke vor 3 Jahren 100 Rtlr. schuldig geblieben und durch seinen Tod war es nicht mehr zur Besiegelung und Pfandsetzung der vom Käufer vorbehaltenen 11 Scheffelsaat gekommen.Währschaftsversprechen und Wiederlöse.Siegelankündigung des Caspar Schmitz, Richters zu Hamm. Unterschriftankündigung des Ausstellers;Zeugen: Victor Bayer, Bürger zu Unna; Franz Heßmar zu Langschede.

Standort

Staatsarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Findbuch (A 451a Familie Marck)