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Urkunde 1594 Februar 18

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Wappen der Familie von der Recke

Am 18. Februar 1594 treffen Dietrich von der Recke zu Uentrop und Clara von Bönen auf dem Hof zu Heil eine Eheverabredung.

Regest

Eheabredung zwischen Diederich v.d. Reck zu Ünttorpff, Sohn des + Matthiaß v.d. Reck, Herrn zur Neuwennburgh in Lyfflanndt und zu Ünttorpff, und der Sophie von Virzn, und der Clara von Böenenn, Tochter des Conrad von Böenenn zum Bergh und Obergefeldt und der Gertruid von Palandt.
1. Der Bräutigam bringt seinen adeligen Sitz zu Üntropff mit Zubehör in der Grafschaft Marck, Amt Ham, und im Stift Münster in die Ehe.
2. Der Brautschatz beläuft sich auf 10000 Reichstaler, sowie standesgemäße Kleidung, Kleinodien und Schmuck. Davon werden fällig 1000 Reichstaler am 22.2.(Petri ad Cathedfam) 1595 und 2000 Reichstaler desgleichen 1596; die restlichen 7000 Reichstaler sind bis zum gleichen Termin 1599 zu zahlen und für 3 Jahre mit 5 % zu verzinsen. Stirbt einer der Brüder der Braut, stehen ihr innerhalb von 2 Jahren weitere 2000 Reichstaler zu; im übrigen leistet sie auf jeden Erbanspruch Verzicht.
3. Überlebt die Braut bei Vorhandensein von Kindern, kann sie bis zu deren Mündigkeit in den Gütern sitzen bleiben oder hat Anspruch auf ein Wittum von jährlich 500 Reichstaler und ein „adlich Witthumbßhauß“ in Ham oder einer anderen dem Haus Ünttropff benachbarten Stadt; dazu sind ihr Ketten, Kleinodien und Schmuck, die „gereidte“ Güter zur Hälfte und die Morgengabe auszufolgen und ist es mit der Barschaft „vermüge Landtsgebrauch“ zu halten. Bei Wiederverheiratung steht ihr die Hälfte des Eingebrachten zu und wird im übrigen wie vorstehend verfahren.
4. Überlebt der Bräutigam bei Vorhandensein von Kindern und heiratet wieder, erhält der älteste Sohn 1. Ehe nach des Vaters Tode Haus Ünttorpff und hat Geschwister aus beiden Ehen nach „Landtsgebrauch“ der Grafschaft Marck auszusteuern.
5. Überlebt die Braut ohne Vorhandensein von Kindern, steht ihr die Leibzucht an Haus Ünttropff zu und fallen nach ihrem Tode 6000 Reichstaler ihres Brautschatzes, die „gereidten“ Güter, Kleider und Kleinodien sowie ihr Anteil am Zugewinn ihrer Verwandtschaft („ihren freundtenn“) heim. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sie kinderlos vor dem Bräutigam stirbt.
6. Als Morgengabe wird der Braut Lesten Hof im Stift Münster, Amt Walbeke Kirchspiel Dolbergh nebst einer goldenen Kette verschrieben.
Zeugen seitens des Bräutigams: Diethrich von der Reck zu der Reck, fürstlich klevisch und märkischer Rat, Droste zu Unna und Cahmen, und Godtharth Harmen zu Hoerne; seitens der Braut: der Vater Conrad von Boenen, Marßilius von Palant, Herr zu Wachendorpff, und Johann von Asschebergh zum Ichterlohe, Drost zu Weerne. Brautleute und Zeugen unterschreiben: Dirick von der Reck zu Untrop, Clara von Boenen, Dietherich von der Reck zu der Reck, Goddert Harman zu Horne, Johan van der Reck, Drost; Conradt von Boenen, Marsilis von Palandt, Johann van Asschebergh, Droste, Georgen von Hoete zu Boegge.[1]

Standort der Urkunde

Die Urkunde gehört zum Archiv Uentrop. Diese Archiv (ca. 450 Urkunden (1353-1805); 26 lfm. Akten (15.-20. Jhdt.) - Familien von der Recke, von Harmen bzw. von Horne; Güter der von der Recke in Livland; Hausbücher (17. Jhdt.), Kopialbuch; Archivinventare; Güter Uentrop, Haaren, Mundloh und Niederhaus; Jurisdiktion Uentrop; Kirchen-, Schul- und Armensachen zu Uentrop, Dolberg und Flierich; Höfe und Kotten in den Kirchspielen Beckum, Dolberg, Flierich, Herringen, Heessen, Hilbeck, Lünern, Pelkum und Uentrop; Zehnt zu Lanstrop; Ländereien, u. a. Ahlen; Hude; Jagd; Fischerei; Lippeschleuse; Brüche zu Uentrop; Mühle zu Uentrop; Tagelöhnerverzeichnisse; Finanzen.) liegt als Archivdepositum im Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster.

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch des Archivs Uentrop, LWL-Archivamt in Münster

Siehe auch