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Urkunde 1590 November 20

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Wappen der Familie von Neheim

Die Eheleute Dietherich von der Recke zum Kaldenhof (Kaldenhove) und Anna Hermans stellen am 20. November 1590 ihrem Vetter und Schwager Johan von Neheim (Nehem) zu Werries und Jobst von der Recke zu Heessen einen Schadlosbrief aus, weil sie Bürgschaft geleistet hatten, als jene Eheleute von den Eheleuten Wilhelm Morrien zu Rheine und Elisabeth von der Reck 500, und von den Eheleuten Johan Kerckerinck zu Angelmodde und Jutte Travelmans 1700 Taler zu 6 % aufnahmen.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden

Siehe auch

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