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Urkunde 1589 Oktober 13

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Die Stadt Hamm antwortet dem Kurfürsten von Sachsen unter dem Datum des 13. Oktober 1589 auf sein Anliegen der Überstellung des in der Stadt gefangen gehaltenen Caspar von Strabutzki. Sie bestätigen damit den Erhalt des Schreibens vom 28. August und auch des Schreibens des Herzogs von Kleve vom 27. September. Die Stadt Hamm weist das Anliegen der Auslieferung und Überführung des Gefangenen zurück, da sie um die Sicherheit der eigenen Bevölkerung, insbesondere aber der auf Reisen befindlichen Bürger, fürchtet.

Wortlaut

Die Urkunde ist als Abschrift des 17. Jahrhunderts im Stadtbuch der Stadt Hamm enthalten. Diese Kopie wird hier wiedergegeben: [1]







Quelle

  • Stadtbuch der Stadt Hamm mit vermischten notariell-kopialen Inhalten, darunter Abschriften von Statuten, Privilegien und Protokollen der Stadt Hamm. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen W 005 / Msc. VII (z.T. Dep.), Nr. 6417

Siehe auch

Anmerkungen

  1. ↑ Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen W 005 / Msc. VII (z.T. Dep.), Nr. 6417, pg. 178-181
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