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Urkunde 1589 August 28

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Der Kurfürst von Sachsen schreibt am 28. August 1589 an die Stadt Hamm in der Affäre Caspar von Strabutzki. Er bittet die Stadt um Auslieferung des Caspars von Strabutski, damit derselbe in Sachsen wegen Mordes und Diebstahls angeklagt werden kann. Er bittet die Stadtoberen in Hamm auch um Unterstützung bei der Überführung des Gefangenen. Für alle bisher und zukünftig in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten will er einstehen und beauftragt seinen Boten, mit der Stadt entsprechend zu verhandeln.

Wortlaut

Die Urkunde ist als Abschrift des 17. Jahrhunderts im Stadtbuch der Stadt Hamm enthalten. Diese Kopie wird hier wiedergegeben: [1]



Quelle

  • Stadtbuch der Stadt Hamm mit vermischten notariell-kopialen Inhalten, darunter Abschriften von Statuten, Privilegien und Protokollen der Stadt Hamm. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen W 005 / Msc. VII (z.T. Dep.), Nr. 6417

Siehe auch

Anmerkungen

  1. ↑ Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen W 005 / Msc. VII (z.T. Dep.), Nr. 6417, pg. 176-177
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