Urkunde 1571 August 1 a
Am 1. August 1571 wird ein Streit zwischen den Familien von Neheim, von Beverförde und von Herbern wegen der Mühle in Oberwerries durch Vermittlung des Bischof zu Münster beigelegt.
Regest
Johann, Bischof von Münster, bekundet, dass die zwischen Dietrich und Johann von Nehem, Vater und Sohn, einerseits und Johann von Beverfoerde und seinen Mitverwandten andererseits wegen der Mühlen zu Oberwerries bestehenden Streitfragen am 3.07.1571 näher dargelegt wurden. Da die Herren von Nehem den die Mühlenrechte regelnden alten Brief nicht besaßen, konnten sie um seinen Inhalt nicht wissen. Nach dem bei Johann von Beverfoerde erhaltenen Original soll daher der alte Mühlenbrief in allen seinen Artikeln bestätigt und in der münsterisch-fürstlichen Kanzlei in dreifacher Ausfertigung auf Pergament erneuert werden, von denen je eine an die von Nehem, von Beverfoerde und von Nagel als jetzige Mühlenherren ausgehändigt und von denselben unterschrieben und besiegelt wird. Diese Erklärung wird vom Bischof und von den Räten bestätigt.
Bischof und münsterische Räte hängen das bischöfl. Sekretsiegel an. Ferner siegeln Johann von Beverförde, Johann von Nehem und Melchior von Delwich, Amtmann zu Bochum, für Michaele von Herbern, Witwe des Jürgen Nagel zu Itlingen, als ihr Schwager. Bischof Johann von Hoya, Johann von Beverforde, Johann von Nehem und Michaele von Herbern unterschreiben.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Bemerkungen
Zu diesem Vorgang vergleiche man auch die Urkunde 1571 August 1.
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Itlingen (Dep.), Bestand Itlingen, Urkunden