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Urkunde 1570 Januar 5
Am 5. Januar 1570 leistet Arent von Galen Verzicht auf die väterlichen Güter, u.a. auf Haus Heidemühle.
Regest
Arent vonn Galenn verkauft seinem Bruder Wessel vonn Galenn den ihm zustehenden Anteil an den väterlichen Gütern Vellinghausen und Heidemühlen (Vellingkhausenn unnd Heilmulenn). In der anstehenden Erbteilung der Brüder von Galen soll Wessel zusätzlich zu seinem Teil auch Arents Teil erhalten. Eine Vollmacht, die Arent dem Magister Johann Collerius zum Empfang seines Anteils ausgestellt hatte, wird aufgehoben. Arent verspricht Währschaft, leistet Verzicht und siegelt.
Überlieferung
Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Das anhängende Siegel ist abgefallen. Das Dokument trägt die Unterschrift des Arendt van Galen für sich und seine Frau Anna van Tiesenhuisen.
Auf der Rückseite ist vermerkt: Neham belangend. Die Rückseite trägt ferner die Altsignaturen (O. G.; N. 55 ).
Bemerkung: Die Urkunde wurde dem Grafen von Galen 1864 von der Armenkommission zu Münster überlassen.
Standort
LWL-Archivamt Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Assen (Dep.); Urkunden, Nr. 1406