Urkunde 1558 Juli 26

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Wappen der Familie Torck

Der Ehevertrag zwischen Diderich van dem Berge, Sohn des + Diderich van dem Berge und der Anna van Wullen, und der Anna Torck, Tochter des + Diderich Torck zu Vorhelm und der Apollonia van Snellenberch wird am 26. Juli 1558 geschlossen.

Regest

Ehevertrag zwischen Diderich van dem Berge, Sohn des + Diderich van dem Berge und der Anna van Wullen, und der Anna Torck, Tochter des + Diderich Torck zu Vorhelm und der Apollonia van Snellenberch. Diderich bringt in die Ehe seine beiden adeligen Sitze Borg (Borch) im Kirchspiel Everswinkel (-winckell) und Neuengraben (Nyengrave) im Kirchspiel Enniger (Enyger) sowie seine sämtlichen Güter. Doch bleibt Reynert van Raisvelde und seiner Frau Anna, Diderichs Mutter, ihre Leibzucht und Anna das ihr Zustehende vorbehalten. Apollonia van Snellenberch gibt ihrer Tochter Anna diejenigen 2500 rheinischen Gulden und die Ausstattung mit, zu deren Zahlung sich ihr Stiefsohn Rotger Torck zu Vorhelm vertraglich verpflichtet hat. Sollte Rotger die Zahlung verweigern, bleibt Anna ihr Anspruch auf die elterlichen Güter vorbehalten. Dazu gibt Apollonia ihrer Tochter diejenigen 800 Gulden, die ihr Rotger Torck urkundlich schuldet, mitsamt 160 Gulden aufgelaufener Zinsen. Weiter hat Apollonia dem Diderich und der Anna den Zehnten vor Geseke (Geiseke) übertragen. Falls dieser Zehnte verkauft werden sollte, haben Gobbell vam Dale oder seine Schwester das Vorkaufsrecht. Nach Apollonias Tod sollen Diderich und Anna ihren gesamten Nachlaß erben.Sollte Diderich vor Anna ohne Leibeserben sterben, soll Anna ihren eingebrachten Brautschatz zurücknehmen sowie 2000 Gulden aus Diderichs Gütern. Sollte Anna vor Diderich ohne Leibeserben sterben, soll Diderich der Witwe Torck und ihren Kindern diejenigen Erbgüter zurückgeben, die die Witwe ihm übergeben hat und noch als Leibzucht besitzt, aber die Kleider und Kleinodien und den Brautschatz behalten. Da die Witwe Torck in Torcks Güter 2000 Gulden eingebracht hat und ihr Stiefsohn Rotger nur 500 Gulden zu diesem Brautschatz gegeben hat, soll Diderich dem Rotger bei einem kinderlosen Tod Annas nur das zurückgeben, was landesüblich ist. Bleiben die Eheleute kinderlos, so steht die Nutzung des in der Ehe erworbenen Gutes dem überlebenden Teil zu. Nach dessen Tod fällt dieses Gut an die nächsten Erben von beiden Seiten. Falls Diderick vor Anna unter Hinterlassung von Kindern sterben sollte und Anna sich erneut verheiraten will, erhält Anna ihre Morgengabe, Leibzucht, frauliche Gerechtigkeit sowie Kleider und Kleinodien. Sofern Anna sich nicht wieder verheiratet, bleibt sie in sämtlichen Gütern sitzen. Diderick soll Anna mit einer Morgengabe und Leibzucht versehen, wie dies landesüblich ist. Zeugen der Eheberedung sind auf Seiten Dide ricks van dem Berge Reynert van Raiszvelde zu Lüttinghof (thom Lüttikenn have), Serick van Baeck zu Grevinghoff (Grevynckhave), Johann Schonebecke zu Nienberge (Nyenberge) und Frydach van Laer zu Genegge, auf Seiten der Anna Torck Victor Knyppinck zu Stokum, Drost zu Hamm, Gobbell vam Daele und Diderick Cloeth, Rentmeister zu Wolbeck. Apollonia van Snellenberch, Witwe Torck, unterschreibt, Diderick van dem Berge und die sieben Zeugen siegeln. Von diesem Ehevertrag haben beide Seiten eine Ausfertigung erhalten. Geschehen in Ahlen im Torckschen Haus.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]

Bemerkungen

Wappen der Familie Knipping

Die Urkunde ist hinsichtlich der Erwähnung des Drosten zu Hamm, Victor Knipping, von stadtgeschichtlicher Bedeutung für Hamm.

Anmerkungen

  1. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden Nr. 1255

Siehe auch