Urkunde 1557 Juni 13

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Joist Bynckhoff tho Heringen (Herringen) und Margarethe, seine Frau, stellen am 13. Juni 1557 Heinrich van dem Breull gen. Plater zu Westhemmerde, ihrem "Vedder und Swager" einen Schadlosbrief aus.

Obige Eheleute hatten dem Joh. Velthuis gen. Pylckum, Bürger "thom Hamme", und seiner Frau Margarethe für 300 oberländische rheinische Goldgulden ihren Hof und Gut gen. "dei Hulshoff" nebst Zubehör, gelegen im Kirchspiel und Bauerschatf zu Herringen, im Amte und Gericht Hamm, "myt den luiden, daritzo up werende" verkauft und vorgenannter Plater hatte sich mit Verpfändung seines Erbgutes "Schymmelshoff", gelegen im Kirchspiel Boenen, Bauerschaft Aldenbogge, Amt und Gericht Hamm, für den Verkauf verbürgt.

Die Eheleute Bynckhoff verpflichten sich nun bei Verpfändung ihres Burggutes zu Heringen, worauf sie jetzt wohnen, und ihrer sämtlichen anderen Erbgüter de Plater schadlos zu halten.

Standgenossen: Joh. Wever zu Westhemmerde und Wilhelm Tolner.

Unterschrift Margaretha Bynhaffs, geb. "Hugenpoetz".

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 1515