Urkunde 1557 April 30

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Am 30. April 1557 verschreiben Dietrich von der Recke zu Caldenhof und seine Frau zwei Renten.

Regest

Dietrich von der Recke (Dyeterich von der Recke thom Kaldenhove) und seine Ehefrau Anna beurkunden, dass sie dem Frantz de Wendt zu Delreich als Inhaber der Vikarie in der Kirchspielkirche von Kamen (colatoren und patronen der vicarien und altars St. Nicolay episcopi zu der kerspelkerke to Camen) und dem Vikar Hinriche van Struven eine jährliche Rente von 10 Talern verschreiben. Termin der jährlichen Zahlung ist der Montag nach dem Termin Philippi und Jakobi (up Philippi et Jacoby to montage). Die Rente wird aus ihren in Fronebern im Amt Unna gelegenen Gütern bezahlt. Die Rente ist ablösbar zum Montag nach Philippi und Jakobi oder den folgenden acht Tagen. Die Ablösung muss ein halbes Jahr vorher angekündigt werden. Die Rückkaufsumme wird auf 200 Taler festgesetzt. Siegelankündigung des Ausstellers Dietrich von der Recke (das er auch für seine Ehefrau als gültig kennzeichnet). Zeugen: Herman Klaphecke, Pastor in Heessen (pastore tho Heissen); Wilhelm Blankenborch, Pastor zu Drechen; Herman Wilsteke, Richter und Rentmeister zu Hamm. Gegeben nach Christi geburt im vyfftenhundert sieben und vifftigsten jair am avende Philippi et Jacoby apostolorum.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch A 169 Studienfonds Münster, Haus Kaldenhof, Nr. 26

Siehe auch