Urkunde 1514 August 12 a
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Die Brüder Dietrich von der Recke zu Heessen und Johann von der Recke zu Steinfurt schließen am 12. August 1512 einen Zusatzvertrag zum Erbteilungsvertrag.
Regest
Vertrag zwischen Diderich von der Reck zu Heessen und Johann von der Reck zu Steinfurt über etliche Erbe und Schulden, vorhalben einer den anderen besprochen hat, dass alle in diesem Vertrag durch vermittlung der erkiesenen Schiedsfreunde beigelegt ward - mit diesem Zusatz, welcher von beiden Häusern diesen vertrag nicht halte, solle dem anderen zur Strafe mit 500 Goldgulden verfallen sein.
Geschlossen im Jahre 1514 am Sonnabend nach Laurenzien Tage.
Ausfertigung
In Urschrift.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Drensteinfurt, Bestand Urkunden A