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Urkunde 1484 Januar 11

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Diderich von der Recke zur Heide (Recke zu Curelh/Courl) bekundet am 11. Januar 1484, er habe von Arnd Volenspit (Volenspett) zwei Güter, nämlich Spikermann und Bokelmann im Kirchspiel Flierich (Flederke) zu Lehen empfangen, wofür er treue Beobachtungen der Lehenspflichten verspricht. Mit ihm siegelt der Hammer Richter Diderich Godeßingen.

Siegel

Das Siegel des Richters ist überliefert.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Bemerkungen

Die Urkunde ist hinsichtlich der Erwähnung des Hammer Richters Dietrich Godeßingen von stadtgeschichtlicher Bedeutung.

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.), Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden

Siehe auch

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