Urkunde 1467 Juni 15 a

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Am 15. Juni 1467 schreibt Herzog Johann von Kleve an seine Amtsleute, Richter und Rentmeister in den Ämtern von Hamm, Unna und Kamen und stellt das Kloster Kentrop unter besonderen Schutz hinsichtlich des Holzes aus den klösterlichen Besitzungen. Der Diebstahl von Brenn- und Zimmerholz aus dem Klostereigentum wird von ihm mit einer Strafe von 5 rheinischen Gulden belegt.

Datierung

Die Urkunde datiert sich selbst auf "Duysent vierhondert Sevensundt Setuch", also auf das Jahr 1467. Der Tagesbezug "op Sent vitus und modestas dach" verweist auf den Märtyrerfesttag des Heiligen Vitus am 15. Juni.

Quelle

Kindlinger: Zisterzienserinnenkloster Kentrop bei Hamm (Abschriften von Urkunden aus dem Klosterarchiv), Nr. 35, pag. 21-22 [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. als Digitalisat einsehbar unter www.archive.nrw.de