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Am [[3. Mai]] fällt die Kammer ihr Urteil. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal einer „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilt den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hält jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Gegen das Urteil kündigt der Staatsanwalt den Gang in die Revision an.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref> Am [[10. Mai]] 2024 berichtet der [[WA]], dass die Staatsanwaltschaft Dortmund offiziell einen Revisionsantrag gestellt hat.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html „Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag“] in: wa.de vom 10. Mai 2024</ref> | Am [[3. Mai]] fällt die Kammer ihr Urteil. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal einer „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilt den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hält jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Gegen das Urteil kündigt der Staatsanwalt den Gang in die Revision an.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref> Am [[10. Mai]] 2024 berichtet der [[WA]], dass die Staatsanwaltschaft Dortmund offiziell einen Revisionsantrag gestellt hat.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html „Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag“] in: wa.de vom 10. Mai 2024</ref> | ||
=== Verhandlung um die Unterschlagung von Geldern einer Schulleiterin === | |||
Am 01. Oktober wird eine ehemalige Schulleiterin der Schillerschule vor dem Hammer Schöffengericht wegen besonders schwere Fälle der Untreue zur einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. | |||
Insgesamt wurden von der 55-Jährigen zwischen 2018 und 2022 158 Mal auf die beiden Schulkonten zugegriffen und so eine Summe von gesamt 78.875,80 Euro von ihr entwendet. Erstmalig bekannt wurde der Fall im Herbst 2022, nachdem ein Schulcaterer, der die Ganztagschule belieferte, keine Zahlungen mehr erhielt. Seit Ende 2022 war die Angeklagte nicht mehr im Dienst. Die Stadt Hamm erstattete am 10. Januar 2023 Anzeige. | |||
Ursprünglich waren drei Verhandlungstage am [[Amtsgericht Hamm|Amtsgericht]] angesetzt. Da die Täterin jedoch alle Vorwürfe einräumte kam es nach einem Rechtsgespräch zwischen dem Gericht, Staatsanwalt und Rechtsanwalt zur einer Verfahrensverkürzung, da unter anderem auf die Zeugenbefragung verzichtet werden konnte. | |||
Neben der Verurteilung, verliert die ehemalige Schulleiterin auch ihren Beamtenstatus und muss mit der Rückzahlung der veruntreuten Summe rechnen. Die Stadt Hamm gab nach dem Urteil bekannt, das Geld von der Verurteilten wieder holen zu wollen. Dafür hat die Stadt 30 Jahre Zeit. | |||
== Verkehr == | == Verkehr == |