Präparandenanstalt

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Eine Präparandenanstalt war eine schulische Anstalt, die ihre Zöglinge auf die Aufnahmeprüfung in ein Lehrerseminar vorbereitete. Mit Bestehen der Aufnahmeprüfung wurden die Absolventen vorläufig in eine Lehrerstelle eingewiesen.

Gründung der Präparandenanstalt

Die private Präparandenanstalt in Hamm wurde auf Betreiben des Kreisschulinspektors Pfarrer Licentiat Sachsse am 29. April 1878 eröffnet. Er übernahm auch die Leitung der Anstalt. An der Gründung und der Unterrichtsdurchführung waren Rektor Wilhelm Bartholomäus und die Lehrer Christian Barth, Friedrich Reininghaus und August Dreisbach. Lehrer Dreisbach führte Protokoll über die Sitzungen, während Lehrer Barth die Funktion des Kassierers inne hatte.

Unterbringung der Schule

Der Unterricht der Zöglinge fand in der evangelischen Knabenschule an der Bismarckstraße statt.

Schulgeld

Das Schulgeld für die Präparandenanstalt betrug 80 Mk. pro Schuljahr. Für den zusätzlichen freiwilligen Besuch des Französischunterrichts waren nochmals 10 Mk pro Quartal zu zahlen.

Schulordnung

Die Schulordnung der Präparandenanstalt wurde vom Kollegium 1879 beschlossen. Sie regelt im ersten Paragrafen die Zeiten für Spaziergänge der Präparanden und zwar während der Zeit vom 1. Juni bis 31. August einen Spaziergang von 6-8 Uhr abends, vom 1. September bis 31. Mai einen Spaziergang von 4-6 Uhr nachmittags. Diese Spaziergänge werden mittwochs und sonnabends während der Sommermonate (1. Juni bis 31. August) auf die Zeit von 4-8 Uhr, in den Wintermonaten (1. September – 31. Mai) von 2-6 Uhr ausgedehnt. Der zweite Paragraf legt den Gottesdienstbesuch der Zöglinge an den Sonn- und Feiertagen fest. Im folgenden Paragrafen wird der Besuch der Gaststätten innerhalb der Stadt untersagt. Im weiteren wird geregelt, welche in der Umgebung von Hamm gelegene Wirtshäuser bei ausgedehnteren Spaziergängen besucht werden können. Es sind dies die folgenden Gaststätten: Brand in Herringen, Krieter in Heessen, Niemöller in Werries, Tewes in Berge. Der fünfte Paragraf untersagt den Präparanden das Rauchen. Im vorletzten Abschnitt der Ordnung werden Vergehen gegen die Schulordnung geregelt. Ein einzelner Lehrern konnte danach Haus-Arrest bis zu 1 Tag verhängen, die Lehrerkonferenz durfte mit längeren Hausarrest oder mit Karzer bestrafen. Hartnäckige Trägheit oder Unbotmäßigkeit konnte dem Abschnitt zufolge den Auschluß von der Anstalt bewirken. Der letzte Paragraf setzte die Schulordnung in Kraft.

Aus dem Protokollbuch der Präparandenanstalt geht nicht hervor, dass jemals von den Strafregelungen Gebrauch gemacht werden musste.

Die Schulordnung im Wortlaut ist im Protokollbuch festgehalten:

Den Hauptgegenstand der Berathung bildete die Schulordnung der Präparanden, welche in den nachfolgenden N.N. festgestellt wurde

N.1
Den Präparanden ist gestattet, während der Zeit vom 1. Juni bis 31. August einen Spaziergang von 6-8 Uhr abends, vom 1. Septber bis 31. Mai einen solchen von 4-6 Uhr nachmittags zu machen.
Am Mittwoch u. Sonnabend werden die vorgenannten Freistunden während der Sommermonate (1. Juni bis 31. August) auf die Zeit von 4-8 Uhr, in den Wintermonaten (1. Septbr – 31. Mai) von 2-6 Uhr ausgedehnt.

N.2
An Sonn- und Feiertagen hat jeder Präparand den Gottesdienst zu besuchen; die übrige Zeit ist an diesen Tagen frei.

N.3
Der Besuch der Wirthshäuser innerhalb der Stadt ist den Präparanden streng untersagt.

N.4
Bei weiteren Spaziergängen ist den Präparanden erlaubt, die folgenden in der Umgebung von Hamm gelegenen Kaffeehäuser zu besuchen: Brand in Herringen, Krieter in Heessen, Niemöller in Werries, Tewes in Berge.

N.5
Unbedingt untersagt ist den Präparanden das Rauchen.

N.6
Vergehen gegen die Schulordnung werden von den einzelnen Lehrern durch Haus-Arrest bis zu 1 Tage, durch Beschluß der Conferenz mit längerem Hausarrest oder Carcer bestraft. Hartnäckige Trägheit oder Unbotmäßigkeit hat den Auschluß von der Anstalt zur Folge.

N.7
Vorstehende Schulordnung tritt sofort in Kraft.

Lehrgegenstände und Unterrichtsverteilung

Der erste Stundenplan der Präparandenanstalt sah den Unterricht in folgenden Fächern und bei den entsprechenden Lehrern vor:

  • Religion bei Licentiat Sachsse
  • Deutsch bei Lehrer Reininghaus und Rektor Bartholomäus
  • Geschichte bei Lehrer Reininghaus
  • Geometrie und Rechnen bei Lehrer Barth
  • Physik bei Rektor Bartholomäus
  • Naturbeschreibung bei Lehrer Barth
  • Musik bei Lehrer Dreisbach

In späteren Stundenplänen wurden noch die Fächer Franzöisch (unterrichtet durch Rektor Bartholomäus), Geographie (durch Lehrer Reininghaus) und Gesang (durch Lehrer Dreisbach) ergänzt.

Der erste Stundenplan umfasste 18 Stunden Untericht, jedoch wurde der Unterricht schnell auf bis zu 38 Stunden in den Woche ausgedehnt. Dabei nahmen die Präparanden etwa zur Hälfte der Stundenzahl am Unterricht der I. Knabenklasse (d.i. die Abschlussklasse der Schule) teil, um dort bei ihren Lehrern zu hospitieren. Die restlichen Stunden bekamen sie eigenständigen Unterricht.

Schließung der Anstalt

Die Präparandenanstalt wurde mit Beschluß der Lehrerkonferenz vom 1. Oktober 1881 mangels Nachfrage wieder eingestellt.

Quellen

  • Protokollbuch der Präparandenanstalt, Stadtarchiv Hamm

Literatur