Neptunstraße

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Die Neptunstraße ist eine Straße im Bezirk Pelkum. Sie verbindet die Jupiterstraße mit der Ceresstraße.

Baumaßnahmen

2025/2026 soll der Gehweg und die Fahrbahn der Neptunstraße erneuert werden.

Betreff
Fahrbahn- und Gehwegerneuerung Neptunstraße Beschlussvorschlag Die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege der Neptunstraße wird vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung beschlossen.

Beschlussvorschlag
Die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege der Neptunstraße wird vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung beschlossen.

Sachdarstellung und Begründung
Der Lippeverband - Stadtentwässerung Hamm - wird das vorhandene Trennsystem in der Neptunstraße in ein Mischsystem wandeln.

Die Fahrbahn der Neptunstraße weist bereits heute erhebliche Schäden in Form von Rissbildungen, Verdrückungen und aufgebrochenen Asphaltflächen auf. Zudem entspricht der vorhandene Oberbau nicht den anerkannten Regeln der Technik. Zur Beseitigung der vorhandenen Fahrbahnschäden ist die grundhafte Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus erforderlich. Zusätzlich werden auf beiden Seiten die Gehwege erneuert.

Da der überwiegende Teil der Fahrbahn durch die Kanalerneuerungsmaßnahme in Mitleidenschaft gezogen wird, ist es wirtschaftlich sinnvoll, im Zuge der Kanalerneuerung die Fahrbahn auf gesamter Breite zu erneuern. Die Kosten der Oberflächenwiederherstellung im Bereich der Kanaltrasse werden zu 50 % durch den Lippeverband getragen.

§ 8 Abs. 1 Sa. 3 KAG NRW bestimmt, dass für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben werden. Dieser Finanzierungsanteil an den Baukosten wird gem. der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW vom Land NRW erstattet. Die Höhe des Anteiles am erstattungsfähigen Aufwand wird bestimmt durch die Anlage zu dieser Verordnung. Analog zum Muster der „früheren“ Straßenbaubeitragssatzung erfolgt der Anteil gestaffelt nach Straßenkategorien und Teilanlagen. Für die Baumaßnahme Neptunstraße beträgt der Erstattungsanteil 80%.[1]

Besonderheiten

Verkehrszeichen 274.1.png

Anmerkungen

  1. Beschlussvorlage BV-13/25 der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum