Erbgenossen
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Die Erbgenossen bildeten den Teil der Hammer Bürgerschaft, der aus der wirtschaftlich stärksten Schicht der Grundbesitzer, Ackerbauern und größeren Kaufleuten bestand. Die Erbgenossen beherrschten im 15. und Anfang des 16. Jahrhundert den Rat der Stadt Hamm.[1] Es handelte sich dabei um die vier Gilden der Bäcker, Fleischhauer, Schmiede und Wüllner. Zu letzteren zählten auch die Kaufleute. Diese vier Gilden bildeten auch die sogenannten geschworenen Ämter. [2]
Ursprünglich bedeutet das Wort Erbgenosse so viel wie: erblich Berechtigter, Hofgenosse, Markgenosse.
Einzelnachweise
- ↑ Datenchronik Stadtarchiv Hamm
- ↑ Willy Timm: Die Stadt Hamm von ihrer Gründung bis zu Gegenwart. In: Ingrid Bauert-Keetman u.a.: Hamm. Chronik einer Stadt. Köln 1965. Seite 29-123, hier insbesondere Seite 45