Afyonring
- Länge
- 770m
- Typ
- Verbindungsstraße
- Existiert seit
- 1999
- Namensherkunft
- als Erinnerung an Hamms türkische Partnerstadt Afyonkarahisar
- Alter Name
- Sachsenring
Afyonring Nähe Herforder Weg Richtung Sachsenring
- Stand der Daten
- 19.12.2023
Der Afyonring ist eine Straße im Bezirk Heessen. Er verbindet die Heessener Straße mit dem Kreisverkehr Sachsenweg/Sachsenring.
Benennung
In der Beschlussvorlage 1560/18 der Bezirksverwaltung Hamm-Heessen vom 15. Juni 2018 wurde beschlossen, einen Teil des Sachsenring in Afyonring umzubenennen.
Die Einweihung des neuen Namens fand am 5. August 2018 im Beisein von Vertretern der Stadt Afyon statt.
Beschlussvorlage
Die Stadt Afyonkarahisar (kurz Afyon) ist die einzige der neun Hammer Partnerstädte, nach der noch keine Straße beziehungsweise kein Platz benannt wurde.
Anlässlich des kürzlich in Afyon und jetzt in Hamm gefeierten 10-jährigen Jubiläums möchte die Stadt Hamm, als Geschenk mit Symbolcharakter, eine Straße nach Afyon benennen.
Zudem gibt es in Afyon bereits den Hamm Bulvari („Hamm Boulevard“) an dem auch das Wahrzeichen der Stadt Hamm – der Elefant – steht.
Die Verwaltung schlägt vor, den südlichen Straßenabschnitt des Sachsenrings zwischen dem Kreisverkehr an der Heessener Straße und dem Kreisverkehr am Sachsenweg in „Afyonring“ umzubenennen.
Die Auswahl des umzubenennen Straßenabschnitts erfolgte nach folgenden Kriterien bzw. Vorteilen:
- Am südlichen Ende des Abschnittes (Kreisverkehr Heessener Straße) steht bereits die stilisierte Mohnblume. Die Mohnblume ist das Wahrzeichen der Stadt Afyon, so dass der Straßenabschnitt gleich mit einem bereits bestehenden Bezug zu unserer Partnerstadt beginnt.
- Der Straßenabschnitt hat bisher keine Anlieger. Von der Umbenennung kann daher niemand nachteilig betroffen sein, wodurch eine Verfahrensbeschleunigung entsteht.[1]
Bildergalerie Afyonring
Afyonring vom Sachsenring aus
Presseberichte
Westfälischer Anzeiger,
12. Juli 2018Westfälischer Anzeiger,
6. August 2018
Einzelnachweise
- ↑ Aus der Beschlussvorlage 1560/18 der Bezirksverwaltung Hamm-Heessen vom 15. Juni 2018