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Urkunde 1301 Februar 8

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König Albrecht schreibt am 8. Februar 1301 an die Stadt Dortmund, dass die Stadtjuden in Dortmund und die Juden in Westfalen dem Grafen Eberhard von der Mark zu gehorchen haben. [1]

Wortlaut

Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach Lacomblet Band 3 (S. 2) zitiert: [2]

[in Arbeit]

Datierung

Die Urkunde ist auf 6 id. Februarii datiert. Nach römischem Kalender liegen die Iden im Monat Februar auf dem 13. Kalendertag. Damit ist auf den sechsten vor den Iden unter Einbeziehung des 13. Februars zu datieren, also auf den 8. Februar.

Literatur

  • Lacomblet, Theodor Joseph: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Kleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden aus den Quellen in dem Königlichen Provinzial-Archiv zu Düsseldorf und in den Kirchen- und Stadt-Archiven der Provinz, vollständig und erläutert. (Von dem Jahr 1301 bis 1400 einschliesslich) 3. Band. Düsseldorf 1853

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. Karl Rübel: Dortmunder Urkundenbuch. Band I. Erste Hälfte. Dortmund 1881, S. 191
  2. Lacomblet, Theodor Joseph: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Kleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden aus den Quellen in dem Königlichen Provinzial-Archiv zu Düsseldorf und in den Kirchen- und Stadt-Archiven der Provinz, vollständig und erläutert. (Von dem Jahr 1301 bis 1400 einschliesslich) 3. Band. Düsseldorf 1853
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