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Urkunde 1470 Mai 11
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Am 11. Mai 1470 wird vor Gericht von verschiedenen Zeugen bekundet, dass der Schaden-Kotten nicht zum Dahlhof (Bockum) gehöre, sondern ein Kotten für sich sei. Der Schulte zum Dahlhof pflege ihn nur in jährlicher Pacht zu haben.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 55