Urkunde 1470 Mai 11

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Am 11. Mai 1470 wird vor Gericht von verschiedenen Zeugen bekundet, dass der Schaden-Kotten nicht zum Dahlhof (Bockum) gehöre, sondern ein Kotten für sich sei. Der Schulte zum Dahlhof pflege ihn nur in jährlicher Pacht zu haben.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 55

Siehe auch