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Urkunde 1482 April 2

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Eine Schadloserklärung des Adrian von der Recke, Domherrn zu Münster, Sohn des Dietrich von der Recke zu Heessen und Steinfurt, an seinen Bruder Gerd von der Recke zu Heessen für eine Bürgschaft von 100 Gulden gegenüber dem Johann Lindermann datiert auf den 2. April 1482.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 219

Siehe auch

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