Urkunde 1500 b

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Wappen der Familie von Neheim
Wappen der Familie von Galen

Vor den Richtern aus Soest und Hamm wird im Jahr 1500 ein Erbschaftsstreit innerhalb der Familie von Galen und der Familie von Neheim zu Werries beigelegt.

Regest

Hinrich Schluiten, Richter der Stadt Soest und Christoffer von Alzbecke, Richter zu Hamm und Rhynern, bekunden, dass Wessell von Galen und Wilhem von der Varde, seine Ehefrau, folgendes erklärt und gerichtlich bekannt gegeben hätten: Er, Wessel, sei wegen seines Bruders Arnds und wegen seiner Schwester Margarethas Anteilen an der elterlichen Erbschaft, die sie ihm verkauft hätten, mit Johan von Neheim (Nehem) zu Werries, seinem Schwager, und Diderich von Galen zu Bispink, seinem Bruder, in einen Streit geraten. Auf Vermittlung der clevischen Räte vergleichen sich nun die Eheleute Wessel und Wilhem dahin mit ihrem Bruder und Schwager, dass Bruder Johan von Nehem ihnen und ihren Erben für ihre Quotenforderung 5400 Taler zahlen solle.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Bemerkungen

Die Urkunde ist hinsichtlich der Erwähnung des Hammer Richters Christoffer von Alzbecke von stadtgeschichtlicher Bedeutung. Allerdings ist mit seiner Erwähnung die Datierung der Urkunde auf das Jahr 1500 nicht haltbar, da er in seinem Richteramt erst in den letzten beiden Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts ausgeübt hat.

Die Urkunde selbst vermerkt ein Fragezeichen hinter der Datierung.

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.), Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden