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Urkunde 1468 Juni 15

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Version vom 3. Oktober 2013, 12:30 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
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Am 15. Juni 1468 legt Hermann Mölner aus Köln fest, was mit einer Rente zu geschehen hat, die er aus Liegenschaften vor Hamm und Hövel bezieht.

Regest

Der Priester Hermannus Moelner erklärt, dass er von dem Kleriker und Mitglied des Konventes zum Weidenbach in Köln eine Rente erhalten habe, lastend auf Herman von Galens Kamp vor Hamm und Johan van Hoveles Wohnung zu Geynecge (Geinegge). Herman bestimmt, dass nach seinem Tode der genannte Konvent die Rente erhalten und - falls sie vorher abgelöst würde - wieder belegen solle. Es zeugen der Priester Herman Roden und Hinricus Schriver zu Hamm. Auf Bitten des Ausstellers siegelt dessen Vetter Johan Snegel.

Standort

Bistumsarchiv Münster [1]

Anmerkungen

  1. Fraterherrenhaus Münster ad fontem salientem, Münster, Bestand Urkundenregesten

Siehe auch

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