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Urkunde 1588 August 21

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Version vom 1. Oktober 2013, 16:56 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
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Wappen der Familie von der Recke

Am 21. August 1588 wird Dietrich von der Recke (zu Haus Reck) mit dem Mastes-Hof zu Rottum belehnt.

Regest

Wilhelm, Herzog zu Cleve u.s.w., lässt den Amtmann zu Unna und Camen Diederich von der Reck durch den Amtmann zu Hamm Dietherich Knippinck mit Mastes-Hof zu Rottum belehnen, nachdem dieser solchen von Friesendorp von Hövell zu Sölde gekauft hatte.

Zeugen: Die Lehnsmannen Gerhard Kettler tom Gerckendaill und Wilhelm Hugenpoitt.

Henr. von Weze unterschreibt.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Bemerkungen

Die Urkunde ist hinsichtlich der Erwähnung des Amtmanns von Hamm, Dietirch Knippinck, von stadtgeschichtlicher Bedeutung für Hamm.

Anmerkungen

  1. A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden

Siehe auch

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