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Urkunde 1586 Januar 20

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Wappen der Familie von der Recke

In Everhart von der Reckes Haus zum Teindthove wird am 20. Januar 1586 eine Eheverabredung zwischen Matthias von der Recke zu Uentrop und Anna von der Recke zu Horne getroffen.

Regest

Eheverabredung zwischen Matthieß von der Recke, des verstorben Matthieß von der Recke in Livland zur Neinborgh und Untorpff und der Sophia Phirxen ehelicher Sohn, und der Anna von der Recke, des Everhardt von der Recke zu Horn und der Elßke von Ulffte eheliche Tochter.
1. Der Bräutigam bringt all seine Güter in die Ehe ein.
2. Der Braut Bruder Everhardt von der Recke zu Horn sagt seiner Schwester einen Brautschatz von 5000 Reichs- oder Philippstalern oder deren Wert in Goldgulden zu, fällig auf Ostern 1587 gegen Verzicht der Braut elterliches Erbe, der jedoch bei des Bruders kinderlosem Tod nicht gilt. Die bis zum Fälligkeitstermin anfallenden jährlichen Zinsen von 250 Talerjn sind Ostern 1586 mit 200 Talern abzugelten. Daneben ist die Braut mit Kleidern und Kleinodien standesgemäß auszustatten. Für den Brautschatz verbürgt sich Dietherich von der Recke zum Kaldenhove.
3. Stirbt der Bräutigam ohne Erben, bleibt die Braut in seinen Gütern sitzen, bis sie mit 2500 Talern ihres Brautschatzes, ihrem eingebrachten Gut, der Hälfte aller "gereiden" Güter und des Zugewinns in der Ehe sowie ihrer Morgengabe, der Nutzung von 1000 Talern, abgefunden ist. Bei der Räuming des Sitzes sind den Erben alle "brieff und siegelen, register, rollen und dergleichen brieffliche urkunden" zu überantworten.
4. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam ohne Hinterlassung von Kindern, sind ihre Erben binnen Jahresfrist 2500 Taler auszufolgen samt Kleidern und Kleinodien sowie der Hälfte der "gereiden" Güter und des Zugewinns in der Ehe.
5. Stirbt der Bräutigam vor der braut bei Hinterlassung von Kindern, bleibt diese in den Gütern unberechnet sitzen, bis die Kinder sie übernehmen; dann ist ihr neben bestimmten Einkünften ein Leibzuchthaus in der Stadt Hamme zur Verfügung zu stellen. Kommte es zu keiner Einigung, so hat sie Anspruch auf den dritten Teil der Güter, außer dem adligen Sitz und der unter Pflug befindlichen "bauwet". Heiratet sie wieder, steht ihr nur der dritte Teil der "gereiden" Güter und die Hälfte des ihr in der Ehe zugefallenen Gutes zu. Bleibt die zweite Ehe kinderlos, erben dies die Kinder erster Ehe.
6. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam bei Hinterlassung von Kindern und geht dieser eine zweite Ehe ein, so behält er den Brautschatz und allen Zugewinn aus erster Ehe auf Lebenszeit; danach fällt das mütterliche Erbe kraft des "märckischen privilegii" den Kindern erster Ehe zu, während etwaige Nachkommen aus zweiter Ehe das Gut iher Mutter erben.
7. Sterben die Kinder vor den Eltern, fallen deren Güter an die Seite zurück, woher sie gekommen sind; der überlebende Ehegatte behält aber den Nießbrauch bis zu einem Wert von 60000 Goldgulden.
8. Weitere gegenseitige Beleibzüchtigungen bleiben vorbehalten.
9. Desgleichen die frei testamentarische Verfügung der Eheleute über die Güter.
Neben Matthies von der Recke zu Untorff, Anna von der Reck und Evert von der Reck zu Horn unterschreiben unter Ankündigung ihres Petschafts als Zeugen diesen zweifach ausgefertigten Vertrag: Johan von der Recke zur Marck, Dirich von der Reck, Goddert Harmen zu Horne, Temme Vos, Joest von Aschberg, Wennemar Torck, Philips Hane, Dr. Henrich Potgießer. [1]

Standort der Urkunde

Die Urkunde gehört zum Archiv Uentrop. Sie ist als zeitgleiche Abschrift des 16. Jahrhunderts in den Akten von Haus Uentrop erhalten. Das Archiv Uentrop (ca. 450 Urkunden (1353-1805); 26 lfm. Akten (15.-20. Jhdt.) - Familien von der Recke, von Harmen bzw. von Horne; Güter der von der Recke in Livland; Hausbücher (17. Jhdt.), Kopialbuch; Archivinventare; Güter Uentrop, Haaren, Mundloh und Niederhaus; Jurisdiktion Uentrop; Kirchen-, Schul- und Armensachen zu Uentrop, Dolberg und Flierich; Höfe und Kotten in den Kirchspielen Beckum, Dolberg, Flierich, Herringen, Heessen, Hilbeck, Lünern, Pelkum und Uentrop; Zehnt zu Lanstrop; Ländereien, u. a. Ahlen; Hude; Jagd; Fischerei; Lippeschleuse; Brüche zu Uentrop; Mühle zu Uentrop; Tagelöhnerverzeichnisse; Finanzen.) liegt als Archivdepositum im Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster.

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch des Archivs Uentrop, LWL-Archivamt in Münster

Siehe auch